Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1969, Seite 230

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1969, Seite 230 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1969, S. 230); ??205 7. Kapitel - Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit 230 2. Abs. 2 begruendet strafrechtliche Verantwortlichkeit fuer die Stoerung oder Gefaehrdung des Nachrichtenverkehrs durch elektrische Einwirkungen auf die Nachrichtenuebertragung. Die Stoerung des Nachrichtenverkehrs kann auch dadurch hervorgerufen werden, dass einem anderen Aggregat die zu dessen Betrieb erforderliche Energie entzogen wird. ? 205 Verletzung der Vorschriften ueber die Sicherheit des Funkverkehrs Wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen den Bedingungen einer Genehmigung Funkanlagen errichtet oder betreibt oder Sender herstellt, veraeussert oder besitzt, wird mit oeffentlichem Tadel, Geldstrafe, Verurteilung auf Bewaehrung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. 1. ? 205 dient der Gewaehrleistung der Sicherheit des Funkverkehrs. Der Tatbestand erfasst nur genehmigungspflichtige Funkanlagen. Soweit das Errichten und Betreiben der Funkanlagen nicht genehmigungspflichtig ist, koennen Vorschriften ueber die Sicherheit des Funkverkehrs nicht verletzt werden, z. B. bei einer Rundfunkempfangsanlage. Dasselbe gilt fuer Amateurfunkstellen, die nur aus einer Empfangsanlage bestehen, und fuer Funksendeanlagen, mit denen Steuerimpulse zur Fernsteuerung von Spielzeug uebertragen werden. Deren Herstellung ist genehmigungspflichtig, nicht aber das Errichten und Betreiben. 2. Fuer alle anderen Funkanlagen (Funksende- und Funkempfangsanlagen) bedarf das Errichten und das Betreiben der Genehmigung. Das trifft auch fuer Herstellung, Vertrieb (Veraeusserung) und Besitz von Sendern zu. Liegt die erforderliche Genehmigung nicht vor, ist strafrechtliche Verantwortlichkeit begruendet. Der Besitz von Sendern in Erfuellung eines Transportvertrages durch die Deutsche Reichsbahn, Spediteure oder Frachtfuehrer ist nach ? 10 Abs. 3 Ziff. 3 des Gesetzes vom 3. 4.1959 ueber das Post- und Fernmeldewesen ausgenommen (GBl. I S. 385). 5. Abschnitt Missbrauch von Waffen und Sprengmitteln Vorbemerkung Der Abschnitt trat an die Stelle der VO ueber die Bestrafung von unbefugtem Waffenbesitz oder von Waffenverlust vom 29.8. 1955 (Waffen-VO) und an die Stelle der 88 7 bis 11 des Gesetzes ueber den Verkehr mit;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1969, Seite 230 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1969, S. 230) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1969, Seite 230 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1969, S. 230)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1969, S. 1-422).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus ist das erklärte Ziel der Politik unserer Partei.

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