Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 70

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 70 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 70); §1 2. Kapitel Voraussetzungen der strafrechtlichen V erantwortlichkeit 70 zum Ausdruck und stehen deshalb in antagonistischem Widerspruch zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Sie stellen ihrem Charakter nach eine von außen inspirierte oder organisierte staatsfeindliche Tätigkeit gegen die DDR und andere sozialistische Staaten dar und sind deshalb konterrevolutionär-interventionistische Verbrechen. Die imperialistischen Kräfte wenden sich bei der Suche nach Werkzeugen zur Verwirklichung ihrer Politik an Menschen mit ungefestigter Einstellung zur Arbeit und anderen moralischen Schwächen, an Vorbestrafte und an labile Menschen, um deren Schwächen für sich auszunutzen, sie auf ihre Seite zu ziehen und sie zum Werkzeug ihrer staatsfeindlichen Machenschaften machen zu können. Wegen der Festigkeit der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung führen die Staatsverbrechen jedoch effektiv nicht zu einer Erschütterung der Arbeiterrund-Ëauern-Macht, insbesondere auch deshalb, weil sie mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Als Angriff auf die Machtverhältnisse richten sich die Staatsverbrechen gegen die Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft und zielen auf deren Untergrabung ab. Die Verbrechen der allgemeinen Kriminalität unterscheiden sich in ihrer sozialen Qualität von den bisher behandelten Verbrechen. Sie sind nicht unmittelbar von imperialistischen Agenturen inspirierte oder organisierte Verbrechen. In ihnen drücken sich jedoch oft die Existenz und die Einflußnahme des imperialistischen Systems aus. Die Abgrenzung dieser Verbrechen von den Vergehen ist in vielen Fällen recht schwierig, weil es zwischen Vergehen und weniger schweren Verbrechen keine scharfe Grenze, sondern die mannigfaltigsten fließenden Übergänge gibt. So bestehen große Übereinstimmungen der Jrs&c±yeiL* von Verbrechen der allgemeinen Kriminalität mit den Ursachen von Vergehen. Diese Ursachen, insbesondere die subjektiven, sind bei den Verbrechen häufig jedoch ausgeprägter und tiefer verwurzelt, als das bei den Verg'ëKen der Fall Ist. Sie weisen auch in der Änffsrichtung und der Begehühgsweise oft "große Ähnlichkeiten mit cîén VergeHen auf. Von den Vergehen unterscheiden sich die Verbrechen der allgemeinen Kriminalität durch die Tiefe des Konfliktes, in den sich der Täter durch die Handlungen zur Gesellschaft setztr feie stellen einen schweren Aus-bruch negativer Einstellungen dar, der zu einer bewußten schweren Beeinträchtigung der Interessen der Gesellschaft oder anderer Menschen (bis zur physischen Vernichtung) und zur äußersten Zuspitzung des Konfliktes des Täters mit der Gesellschaft führt. Der verbrecherische Charakter der Handlungen und damit ihr Unterschied zu den Vergehen ergibt sich aus der Ausgestaltung der verschiedenen objektiven und subjektiven Elemente der Handlung und aus ihrer WechselWirkung. Er kann nicht aus einer Seite der Handlung, etwa aus dem schweren Schaden oder den Motiven allein abgeleitet werden. Bei wichtigen Tatbeständen des Bes. Teils (z. B. §§ 162, 164, 181, 184) sind die Kriterien gesetzlich fixiert, welche den verbrecherischen Charakter der Handlung begründen.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 70 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 70) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 70 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 70)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? bei operativ bedeutsamen Personen, die Bearbeitung erkannter Feindtätigkeit oder des Verdachts von Feindtätigkeit in und die Vorkommnisuntersuchung, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit ihnen durchgefiihrt. kann auch ohne Verbindung zu feindlichen Stellen und Kräften des imperialistischen Systems begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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