Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 68

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 68 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 68); §1 2. Kapitel Voraussetzungen der strafrechtlichen V erantwortlichkeit 68 .Erziehungsmaßnahmen der Konflikt- und Schiedskommissionen, Strafen ohne Freiheitsentzug (die ihrerseits wiederum sehr unterschiedlich sind Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe, öffentlicher Tadel) und Freiheitsstrafen. Von den Vergehen, die Strafen ohne Freiheitsentzug, in erster Linie Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe nach sich ziehen, heben sich zwei Gruppen ab, jçjie zur oberen oder zur unteren Grenze der Vergehen (d. h. zum Verbrechen oder zur Nichtstraftat) tendieren. Es sind dies:“ die schweren Vergehen. Sie sind in Abs. 2 Satz 2 ausdrücklich genannt. Sie sind objektiv und subjektiv besonders schwerwiegende Beeinträchtigungen persönlicher oder gesellschaftlicher Interessen. Der Konflikt des Rechtsverletzers mit der Gesellschaft hat hier bereits eine besondere Tiefe erreicht, ohne schon den Grad eines Verbrechens erlangt zu haben. Deshalb ist bei den schweren Vergehen die Freiheitsstrafe die im Regelfall angewandte Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. die leichten Vergehen. Sie werden in Abs. 2 nicht ausdrücklich erwähnt. Sie sind objektiv und subjektiv besonders leichte gesellschaftswidrige Beeinträchtigungen persönlicher oder gesellschaftlicher Interessen. Der Konflikt des Rechtsverletzers mit der Gesellschaft ist bei diesen Vergehen nicht sehr tief und .nimmt häufig die Qualität eines nur zeitweiligen und eng begrenzten individuellen Konfliktes an, der nicht zu weitgehenden gesellschaftswidrigen Folgen führt. Die Täter von leichten Vergehen werden deshalb im Regelfall von gesellschaftlichen Gerichten zur Verantwortung gezogen. Im Unterschied zur bisherigen gesetzlichen Regelung und zum bisherigen Sprachgebrauch werden diese Handlungen nicht mehr als geringfügige, sondern als leichte Vergehen bezeichnet. Das hat seinen Grund vor allem darin, daß sich im Verlaufe der gesellschaftlichen Entwicklung der Kreis von Handlungen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit vor einem gesellschaftlichen Gericht nach sich ziehen, erweitert hat. Daher wurde im StGB die „Geringfügigkeit“ als Kriterium der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vor einem gesellschaftlichen Gericht aufgegeben (vgl. §28). 12. Abs.3 gibt eine Charakterisierung der Verbrechen. jDie Kategorie der Verbrechen umfaßt die gesamte schweb'Tmdchwerste Kriminalität, die etwa 10% der in der DDR begangenen Straftaten ausmacht. Alien Arten von Verbrechen ist gemeinsam, daß sie wenn auch aus verschiedenen Ursachen und in unterschiedlicher Weise bereits als Einzeltat bewußt schwere und schwerste negative Folgen oder Gefahrenzustände hervorrufen. Mit der Begehung eines Verbrechens erschüttert der Täter objektiv und subjektiv seine Beziehungen zur Gesellschaft aufs schwerste. Bei den schwersten Verbrechen bricht er sogar vollständig mit ihr. Dieser gemeinsame Grundzug aller Verbrechen rechtfertigfes, sie im StGB zu einer Gruppe zusammenzufassen und sie alle als gesellschaftsgefährlich zu charakterisieren. Im Unterschied zu den Vergeh®! spiegelt die ôèsëll- schaftsgefährlichkeit bei den Verbrechen deren reale objektive und;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 68 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 68) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 68 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 68)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung durchzuführeude UntersuchungshaftVollzug im MfShat durch vorbeugende politisch-operative Maßnahmen sowie Wach-, Sicherungs-, Kontroll- und Betreuungs-aufgäben zu gewährleisten, daß.

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