Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 66

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 66 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 66); §1 2. Kapitel Voraussetzungen der strafrechtlichen V erantwortlichkeit 66 gesellschaftswidrige Handlungen greifen die Vergeben die sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse nicht an, sondern verletzen stets nur einzelne konkrete Verhältnisse und Beziehungen. Deshalb tragen durch Vergehen herbeigeführte Störungen und Schädigungen auch stets begrenzten Cha- gehen ein, dizum Teil schwerste Folgen (z. B. den Tod vieler Menschen) yepursachen. Dem steht jedoch der fehlende VTorsatz der Schadenszufügung gegenüber. 9. Als Schuldarten sind bei den Vergehen sowohl Vorsatz als auch Fahrlässigkeit möglich. Fahrlässig begangene Straftaten sind immer Vergehen, weil hier eine solche tiefgreifende Zerrüttung des Verhältnisses des Täters zur Gesellschaft oder gar sein völliger Bruch mit der Gesellschaft, wie sie für die Verbrechen typisch sind, fehlen (vgl. Anm. zu §§ 5 ff.). 10. Für Vergehen sind bestimmte Jttaßliabmfia Verantwprtlidäkeit charakteristisch. In der Mehrzahl ziehen sie strafrechtliche Verantwortlichkeit vor einem gesellschaftlichen Gericht oder Strafen ohne Freiheitsentzug nach sich. Das entspricht sowohl dem Charakter der Vergehen als auch der gewachsenen Verantwortung und Aktivität der gesellschaftlichen Kräfte bei der erzieherischen Einwirkung auf Strafrechtsverletzer. Seitdem erstmalig die Möglichkeit der Übergabe von Strafsachen an die Konfliktkommissionen geschaffen wurde, ist die ’’'пЖІіЗіёІггЖе bei den Vergehen nicht mehr die einzige Ärt von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte machen bei den Vergehen, vor allem den Vergehen gegen sozialistisches und persönliches Eigentum, einen großen Anteil aus. Die Strafbarkeit (ist demzufolge insofern keine Eigenschaft des Vergehens mehr, als eine Notwendigkeit der gerichtlichen Bestrafung nicht mehr in jedem Einzelfall besteht. Dementsprechend sieht Abs. 2 als Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Vergehen nicht nur gerichtliche Strafen, sondern auch Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte vor. Das StGB löst sich damit von der früher gebräuchlichen undifferenzierten Charakterisierung jeder Straftat als durch Gesetz für strafbar erklärte Handlung. Die Strafbarkeit ist jedoch insofern weiterhin Eigenschaft des Vergehens, als”"die allgemeine Möglichkeit des Ausspruches einer gerichtlichen Bestrafung immer gegeben sein muß. Daher gibt es im StGB auch keinen Straftatbestand, in welchem nur Maßnahmen gesellschaftlicher Gerichte ngdrohF wërden. Ësîddanebeh zümnHëst Strafen ohne Freiheits-entzug immer möglich. Als Strafen werden bei den Vergehen vor allem Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe, öffentlicher Tadel) angewandt. Damit entspricht das StGB auch insofern der Notwendigkeit einer verstärkten gesellschaftlich-erzieherischen Einwirkung auf die Rechtsverletzer. Bei Vergehen können jedoch nicht nur Maßnahmen gesellschaftlicher rakter. Eine gewisse nehmen hier die . fahrlässigen Ver-;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 66 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 66) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 66 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 66)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft wie Diebstahl, Betrug, Wirtschaftsschädigung, Steuerverkürzung und damit in Verbindung stehende Delikte wie Hehlerei, Begünstigung und Bestechung bearbeitet.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X