Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 65

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 65 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 65); 65 1. Abschnitt Straftaten und Verfehlungen §1 scher Widersprüche und Konflikte Sie resultieren nicht aus Widersprüchen zwischen sozialen Gruppen oder Klassen, deren Interessen unversöhnlich sind. Vergehen sind Ausdruck von Konflikten innerhalb der sozialistischen Menschengemeinschaft. Diese Konflikte werden durch die mannigfaltigen Einflüsse des im-perialistischërT Systems ständig genährt oder neu belebt, upd ihre Überwindung wird erschwert. Diese Einflüsse reichen von der direkten staatsfeindlichen Hetze, die sich z. B. gegen das sozialistische Eigentum, die sozialistischen Produktionsverhältnisse, den sozialistischen Staat, die sozialistische Arbeit und die sozialistischen Denk- und Lebensgewohnheiten überhaupt richtet, bis zu Einwirkungen der bürgerlichen Ideologie und Psychologie, die auf verschiedene Weise eindringen. Sie drücken sich bei Vergehen in unterschiedlicher Weise aus, z. B. besonders deutlich bei ’rowdyhaften Ausschreitungen gegen Angehörige der Volkspolizei, wesentlich vermittelter bei leichten Eigentumsdelikten. Unter den feindlichen Einwirkungen ist es auch möglich, daß sich-die den Vergehen zugrunde liegenden Konflikte zum offenen Antagonismus auswachsen. 8. Die Vergehen sind nicht einfach ein Rechts- oder Disziplinverstoß. Für sie ist vielmehr charakteristisch, daß sie bestimmte Schäden für einzelne Bürger oder für gesellschaftliche Interessen oder bestimmte Ge-л fahrenzustände herbeiführen. Daher präzisiert Absatz 2 flie Gesellschafts-'widHgket dahin,Häß Vergehen HahäTHngen "smdTelcheeeHite und Interessen der Bürger, die gesellschaftliche und staatliche Ordnung oder andere Rechte und Interessen der Gesellschaft schädigen. Die Verursachung eines Schadens oder Gefahrenzustandes muß die bestimmende Seite der Handlung sein. Die Gesellschaftswidrigkeit der Handlung muß/ fobjektiV ]und 'ubjektiv]durch die Schadensverursachung oder die Herbei-fü&rang bestimmt werden. Die Handlung muß dem- zufolge auch die Rechte und Interessen des Geschädigten effektiv beeinträchtigen; sie darf nicht lediglich in einer Verletzung bloßer Ordnungsvorschriften bestehen. j Das slncT Kriterien für die Abgrenzung des Vergehens von Handlungen, die wegen Geringfügigkeit keine Straftaten darstellen. Geringfügige oder unbedeutende Beeinträchtigungen von Rechten und Interessen schließen bei unbedeutender Schuld die strafrechtliche Verantwort-lichkeit wegen eines Vergehens aus. Solche Handlungen können dann als ‘VerfeHung, TTrdnungswidrigkeit oder arbeits- oder LPG-rechtlicher Disziplinverstoß verfolgt werden. (Vgl. dazu § 3.) Wesentlich für die Gesellschaftswidrigkeit der Vergehen ist, daß sie als Konflikte innerhalbder moralisch-politislhen Einheit des Volkes nicht die MachtVerhältnisse des spzialistischen Staates und ihre gesell-. schaftlichen und insbesondere ökonomischen Grundlagen angreifen. So ist der Diebstahl eines Geldbetrages von 500 ‘M durch einen Mit- arbeiter des зогіаІізШсНеп ЕіпгеШапсіеІз ѵейег оЬіёкІіѵ noch subjektiv auf die Beseitigung des sozialistischen Eigentums und die Herstellung kapitalistischer Eigentums- und Ausbeutungsverhältnisse gerichtet. Als 5 Lehrkommentar StGB Bd. 1 ?;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 65 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 65) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 65 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 65)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die Befehle und Weisungen stellen die entscheidende und einheitliche Handlungsgrundlage dar Planung, Leitung und Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit dar. Sie richten die Vorbeugung auf die für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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