Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 296

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 296 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 296); §12 Einführungsgesetz 296 4. Unter den in Abs. 2 a und b genannten Voraussetzungen kann ein Verdächtiger in Gewahrsam genommen werden. Dieser Gewahrsam ist nicht identisch mit der Verhaftung oder vorläufigen Festnahme nach §§ 122 ff. StPO. Die dort genannten Voraussetzungen und Maßnahmen sind deshalb nicht generell anwendbar. Für die Prüfung der in Abs. 2 unter a und b genannten Kriterien gelten jedoch die Grundsätze des § 122 Abs. 2 Ziff. 1 und Abs. 3 StPO. Dem Verdächtigen ist bekanntzugeben, aus welchem Grunde er in Gewahrsam genommen wird. Ihm ist die Möglichkeit einzuräumen, sich dazu zu äußern. Darüber ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Kapitän und dem in Gewahrsam Genommenen zu unterschreiben ist. 5. An Bord eines zivilen Luftfahrzeuges gelten diese Bestimmungen entsprechend, sofern die gesamten Umstände die sofortige Durchführung dieser Maßnahmen erforderlich machen. § 12 Vereidigung im Rechtshilfeverfahren in Strafsachen (1) Auf Antrag eines Organs außerhalb des Staatsgebietes der Deutschen Demokratischen Republik ist im Rechtshilfeverfahren in Strafsachen eine Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen zulässig, wenn diese nach den Bestimmungen, die für das ersuchende Organ gelten, notwendig ist. (2) Die Vereidigung eines Zeugen erfolgt in der Weise, daß dieser nach seiner Vernehmung folgende Eidesformel leistet: „Ich schwöre, nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen zu haben“. (3) Bei der Vernehmung von Sachverständigen ist entsprechend zu verfahren. (4) Die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei falscher eidlicher Aussage richtet sich nach § 230 StGB (vorsätzlich falsche Aussage). 1. § 12 regelt die Zulässigkeit der Vereidigung im Rechtshilfever- fahren, die in der StPO nicht mehr vorgesehen ist. Sie ist notwendig, da in Rechtshilfeverfahren von Organen außerhalb der DDR die Vereidigung verlangt und der, Wert der Aussagen von der Vereidigung abhängig gemacht werden kaftn. 2. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vereidigung ist, daß die gesetzlichen Bestimmungen, die für das ersuchende Organ gültig sind, die Möglichkeit der Vereidigung selbst vorsehen. Ist nach dem Recht des ersuchenden Organs eine Vereidigung nicht möglich, kann sie auch von einem Gericht der DDR nicht vorgenommen werden daß die Vereidigung nach den Bestimmungen des ersuchenden Organs im Einzelfall notwendig ist.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 296 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 296) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 296 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 296)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Spezialeinheiten imperialistischer Armeen in der BRD. Es kommt dabei besonders auf die Aufklärung und Verhinderung der subversiven, gegen die und andere sozialistische Länder gerichteten Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise des konspirativen Zusammenwirkens mit anderen operativen Kräften, der Persönlichkeit seigenscha ten und Interessen dieser operativen Kräfte sowie der Bedingungen, unter denen dos Zusammenwirken gesichert werden muß.

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