Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 179

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 179 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 179); 179 4. Abschnitt Strafen mit Freiheitsentzug §37 2. Im Absatz 2 ist der Zweck des öffentlichen Tadels bestimmt. Durch die rechtliche und politisch moralische Mißbilligung seines Handelns soll der Täter zur gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft ermahnt werden. Reicht dazu allein der Ausspruch des öffentlichen Tadels nicht aus, so kann durch die Bestätigung einer kollektiven oder Einzelbürgschaft seine erzieherische Wirksamkeit erhöht werden. Das Gericht kann jetzt im Urteil festlegen, daß keine Eintragung des öffentlichen Tadels im Strafregister erfolgt. 4. Abschnitt Strafen mit Freiheitsentzug Vorbemerkung 1. Die Strafen mit Freiheitsentzug erfüllen die grundsätzlichen Aufgaben und Funktionen der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch die im allgemeinen befristete Beschränkung der äußeren Bewegungs- und Handlungsfreiheit des Verurteilten mit Unterordnung unter die Bedingungen des Strafvollzuges. Diese sind deshalb von der Todesstrafe abgesehen die schwersten strafrechtlichen Eingriffe in die Rechte und Interessen des Verurteilten. Der Entzug der Freiheit trifft ihn und mittelbar auch seine Angehörigen in aller Regel härter als andere Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Der zum Zwecke des Schutzes der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung und der Rechte der Bürger zur Erziehung des Straftäters und zur Verhütung neuer Straftaten anzuwendende staatliche Zwang tritt bei den Strafen mit Freiheitsentzug besonders spürbar hervor. 2. Die Notwendigkeit der Anwendung derartiger weitreichender Eingriffe in die Rechte und Interessen des einzelnen vor allem bei der Freiheitsstrafe ergibt sich aus der Schwere und Gefährlichkeit der verbrecherischen Angriffe gegen die DDR, gegen den Frieden und die Menschlichkeit und anderer Verbrechen oder schwerwiegender Vergehen gegen die sozialistische Rechtsordnung und die Interessen und Rechte der Bürger (Straftaten gegen das Leben, erhebliche Verletzungen der Gesundheit, der Würde, der Freiheit sowie des Eigentums und anderer). Zum Schutze dieser gesellschaftlichen Verhältnisse, Interessen und Rechte ist die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit erforderlich. 3. Die Strafen mit Freiheitsentzug beschränken sich nicht auf die Isolierung des Strafgefangenen, auf das bloße „Absitzen“ und Verbüßen der Strafe. Sie sind ihrer inhaltlichen Orientierung und Ausgestaltung nach darauf gerichtet, den Strafgefangenen zu erziehen, insbes. ihm die Schwere und Verwerflichkeit seiner Straftat und die Unantastbarkeit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung sowie seine Verantwortung vor der Gesellschaft und seine Verpflichtung zur Bewäh- 12*;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 179 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 179) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 179 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 179)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit.

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