Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 176

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 176 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 176); §36 3. Kapitel Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 176 Geldstrafe, so rechtfertigt das die Anordnung des Vollzuges der angedrohten Freiheitsstrafe. Hartnäckig bedeutet, daß sich der Täter trotz wiederholter Aufforderungen bzw. Ermahnungen nicht an das Urteil hält. Sich der Entrichtung der Geldstrafe böswillig entziehen heißt, daß der Täter zu ihrer Bezahlung, ohne seinen eigenen Lebensunterhalt oder den'seiner Familie zu gefährden, in der Lage gewesen ist, jedoch aus Gründen der Mißachtung und Negierung der gerichtlichen Entscheidung oder aus egoistischen Interessen usw. die Zahlung nicht vorgenommen hat (vgl. §36 Anm. 5.). f) Ziff. 6 erfaßt die hartnäckige Mißachtung der Auflage, sich einer fachärztlichen Behandlung zu unterziehen (vergl. §33 Absr3 Ziff. 4). Die gesonderte Regelung der Nichterfüllung dieser Auflage ergibt sich aus ihrer Beisonderheit. Soweit es sich um riskante ärztliche Eingriffe handelt, kann die Zustimmung hierzu nicht erzwungen werden (vgl. § 27 Anm. 3.). § 36 Geldstrafe als Hauptstrafe (1) Die Geldstrafe soll den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger erziehen. Bei ihrer Anwendung und Bemessung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters und durch die Straftat begründete Schadensersatzverpflichtungen zu berücksichtigen. (2) Die Geldstrafe beträgt 50, Mark bis 10 000, Mark. Bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, kann sie bis auf 100 000, Mark erhöht werden. (3) Kann eine Geldstrafe nicht verwirklicht werden, weil der Verurteilte sich seiner Verpflichtung zur Zahlung böswillig entzieht, insbesondere wenn Maßnahmen der gesellschaftlichen Einwirkung fruchtlos bleiben, wird sie durdi Beschluß des Gerichts in eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu einem Jahr umgewandelt. Von ihrem Vollzug kann abgesehen werden, wenn der Verurteilte die Geldstrafe zahlt. 1. Die Geldstrafe ist in der sozialistischen Gesellschaft kein Mittel, mit der sich Besitzende von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit loskaufen können, wie es in der kapitalistischen Gesellschaft täglich praktiziert wird. Ausgehend von der Rolle materieller Stimuli in unserer Gesellschaft, hat sie die Aufgabe, durch ihre Androhung, Anwendung und Realisierung tathemmend und disziplinierend zu wirken. Die Geldstrafe ist bei vielen Vergehen angedroht. Ihr Anwendungsbereich beschränkt sich dabei nicht auf Eigentumsvergehen, sondern erstreckt sich auch auf;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 176 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 176) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 176 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 176)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu veranlassen. Bereits in diesem Stadium kommt es darauf an, einen weiteren subversiven Mißbrauch Bugendlicher sowie seine Ausweitung zu verhindern und weitergehende gesellschaftsschädigende Auswirkungen abzuwenden.

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