Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 155

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 155 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 155); 155 2. Abschnitt Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege §29 Dem Bürger wird eine Rüge ausgesprochen. ‘ Dem Bürger wird eine Geldbuße von 5, bis zu 50. Mark oder bei Eigentumsvergehen oder -Verfehlungen eine Geldbuße bis zum dreifachen Wert des verursachten Schadens, höchstens jedoch 150, Mark, auferlegt. (2) Die gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege können Verpflichtungen einer Brigade, einer Hausgemeinschaft oder eines anderen Kollektivs oder eines Bürgers zur Erziehung des Rechtsverletzers bestätigen. (3) Die Verpflichtung des Bürgers zur Wiedergutmachung des Schadens erfolgt im Einvernehmen mit dem Geschädigten. (4) Die gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege können Empfehlungen an die Leiter der Betriebe, der staatlichen Organe und Einrichtungen, die Vorstände der Genossenschaften und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen geben. Diese, sind verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen schriftlich dazu Stellung zu nehmen. 1. In Abs. 1 werden die Erziehungsmaßnahmen bestimmt, die die gesellschaftlichen Gerichte im Ergebnis ihrer Beratung festlegen können. Daß diese Erziehungsmaßnahmen im StGB Aufnahme gefunden haben, ergibt sich daraus, daß diese Verantwortlichkeit eine besondere Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit ist. Gleichzeitig werden damit die Bedeutung dieser Erziehungsmaßnahmen und der erzieherische Charakter des Strafrechts bei der Behandlung von Vergehen unterstrichen. Damit wird auch zum Ausdruck gebracht, daß diese Erziehungsmaßnahmen nicht nur Maßnahmen moralischer Einwirkung sind, sondern Maßnahmen, die verbindlichen Rechtscharakter tragen. Ihre Festlegung im StGB entspricht den Interessen der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit. Dies garantiert auch die Stabilität der Maßnahmen und der Arbeitsweise der Konflikt- und Schiedskommissionen, zumal sie sowohl nach ihrer möglichen Art als auch nach ihrer oberen Grenze im StGB festgelegt sind. Das bedeutet zum Beispiel, daß dem Bürger andere Verpflichtungen als die ausdrücklich vorgesehenen Verpflichtungen zu bestimmten Leistungen (z. B. Wiedergutmachung des Schadens, Entschuldigung, Zahlung einer Geldbuße) nicht ohne sein freiwilliges Einverständnis auferlegt werden können. In solchen Fällen ist nur die freiwillige Übernahme und Bestätigung möglich. 2. In Abs. 1 wurden ohne Ausnahme die seit dem Rpflerl. für Konflikt- und Schiedskommissionen vorgesehenen Erziehungsmaßnahmen übernommen. Diese Maßnahmen sind bestimmt von dem Grundsatz der Bewährung und Wiedergutmachung und von der Selbsterkenntnis des Rechtsverletzers zu gesellschaftsgemäßem Verhalten und zur Achtung der Regeln der sozialistischen Moral. In der Praxis hat sich erwiesen, daß es erforderlich ist, den gesellschaftlichen Gerichten eine materielle Sanktion einzuräumen.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 155 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 155) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 155 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 155)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Form von Transportaufträgen bestätigten Koordinierungsvorsohläge gewährleisten., Zu beachtende Siohorheltserfordernisse und andere Faktoren, die Einfluß auf die Koordinierung der Transporte haben.

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