Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 149

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 149 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 149); 149 2. Abschnitt Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege §28 2. Abschnitt Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege Vorbemerkung 1. Mit dem Rpflerl. hat in der Rechtspflege die kollektive Selbsterziehung der Bürger zunehmend an Bedeutung gewonnen, insbesondere durch die Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen, die sich ihrem Charakter nach zu gesellschaftlichen Gerichten entwickelten. Es ist ein Grundanliegen des StGB, die Aufgaben und Rechte der gesellschaftlichen Gerichte als festen Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege weiterzuentwickeln und sie entsprechend ihrer gewachsenen Rolle in den Kampf der sozialistischen Gesellschaft um die Einhaltung des sozialistischen Rechts, für die Verhütung und Bekämpfung von Straftaten und die gesellschaftliche Erziehung von Rechtsverletzern einzuordnen. 2. § 23 legt fest, daß die Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht über Vergehen eine Form straf rechtlicher Verantwortlichkeit ist. Die Konflikt- und Schiedskommissionen haben dabei prinzipiell die gleichen Aufgaben wie die Gerichte, nämlich die Durchsetzung der Verantwortlichkeit für die begangene Rechtsverletzung vor der Gesellschaft. Die Beratung und Entscheidung einer Konflikt- oder Schiedskommission über eine Strafrechtsverletzung ist nicht schlechthin eine moralisch-politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsverletzer, sondern eine Form strafrechtlicher und damit rechtlicher Verantwortlichkeit. 3. Die Verantwortlichkeit vor gesellschaftlichen Gerichten hat eine Reihe rechtlicher Wirkungen. Die Beschlüsse der Konflikt- und Schiedskommissionen zu Strafrechts-Verletzungen enthalten eine rechtlich relevante Schuldfeststellung, die der Schuldfeststellung durch das Gericht gleichzusetzen ist (vgl. Art. 4 und § 10 Abs. 4 GGG). Gleiches gilt, wenn das gesellschaftliche Gericht feststellt, daß der Beschuldigte die Tat nicht begangen hat bzw. seine Handlung keine Strafrechtsverletzung darstellt. Eine vorangegangene Beratung ist in jedem Falle zu beachten, wenn der Täter eine erneute Strafrechtsverletzung begangen hat und der Beschluß nicht länger als ein Jahr (bei § 170 Abs. 2 als Ausnahme 2 Jahre) zurückliegt. Nach Ablauf dieser Frist darf dem beschuldigten Bürger eine Entscheidung nicht meh? vorgehalten werden (§ 61 SchKO, § 62 KKO). Bei Eigentumsverfehlungen beispielsweise kann eine erneute Begehung dazu führen, daß die wiederholte Handlung als Vergehen anzùsehen ist. Deshalb ist in der Bestimmung des Begriffs der Verfehlung auch das;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 149 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 149) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 149 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 149)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X