Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 146

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 146 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 146); §27 3. Kapitel Maßnahmen der strafrechtlichen V erantwortlichkeit 146 Mit § 27 wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, den Gesetzesverletzer zu veranlassen, sich mit ärztlicher Hilfe von solchen Krankheiten und deren Wirkungen zu befreien und so selbst Bedingungen zu schaffen, sein Leben gesellschaftlich verantwortlich und menschenwürdig zu gestalten. 2. Eine Verpflichtung nach § 27 wird notwendig sein, wenn die besonders gesellschaftswidrige Art und Weise der Tatbegehung durch eine Krankheit des Gesetzesverletzers mitbedingt wurde. Solche Feststellungen werden sich aus Sachverständigengutachten, namentlich psychiatrischen, ergeben, durch die solche Zusammenhänge begründet werden, ohne daß jedoch die Zurechnungsfähigkeit zu verneinen ist oder sich bei verminderter Zurechnungsfähigkeit zur Behandlung des Täters und zur Verhütung erneuter schwerwiegender Straffälligkeit seine Einweisung gern. § 16 Abs. 3 als notwendig erweist. Rechtfertigender Gründe und Feststellungen für eine Verpflichtung nach § 27 werden sich außerdem auch aus dem sachverständigen Zeugnis des behandelnden Arztes ergeben können, der gern. § 35 StPO gehört werden sollte. (Vgl. aber § 27 StPO.) Bloße Annahmen, etwa auf Grund eines entsprechenden Vorbringens des Täters, vermögen für sich allein die Anwendung des § 27 noch nicht zu rechtfertigen. Jedoch sollte ein solches Vorbringen auf mit seiner Tat in Zusammenhang stehende Krankheiten ebenso wie andere sich aus der Beweiserhebung oder aus eigener Wahrnehmung des Gerichts während der Hauptverhandlung ergebende begründete Hinweise auf derartige Zusammenhänge stets zum Anlaß genommen werden, diesbezüglich Beweis zu erheben. Von speziellen Sachverständigengutachten lediglich zur Prüfung der Anwendbarkeit des § 27 wenn also an der vollen Zurechnungsfähigkeit keine Zweifel bestehen und insofern kein Gutachten erforderlich ist sollte Abstand genommen und weitgehend § 35 StPO angewandt werden. 3. Eine Verpflichtung gern. § 27 kann bei Strafen ohne Freiheitsentzug und bei Strafen mit Freiheitsentzug ausgesprochen werden. Im letzteren Falle ist die zum Zwecke der Verhütung erneuter Straffälligkeit erforderliche ärztliche Behandlung des Verurteilten im Strafvollzug vorzunehmen. Bei Strafaussetzung auf Bewährung oder Anwendung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung Vorbestrafter kann eine entsprechende Verpflichtung nach § 45 Abs. 3 Ziff. 5 festgelegt werden. Im Falle der Verurteilung auf Bewährung gründet sich die Verpflichtung des Verurteilten zu fachärztlicher Behandlung auf die spezielle Bestimmung des § 33 Abs. 3 Ziff. 4. Über die Verpflichtung gern. § 27 StGB ist nach § 24?. StPO im Urteil mit zu entscheiden, und sie ist im Urteilstenor aufzunehmen. Auf die möglichen Konsequenzen ihrer Verletzung (§ 27 Abs. 2 Satz 1) ist in angemessener Weise in den Urteilsgründen hinzuweisen. Diese Anordnung macht die Einwilligung des Verurteilten in bestimmte Behandlungsmethoden oder Eingriffe nicht überflüssig. Sind diese dem;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 146 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 146) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 146 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 146)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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