Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 14

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 14 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 14); Zur Begründung der Gesetzentwürfe 14 Das Strafgesetzbuch enthält differenzierte Maßnahmen zur Bekämpfung gerade solcher Straftaten, gegen die wir noch energischer kämpfen müssen. Die Untersuchungen, die von zentralen Rechtspflegeorganen und Wissenschaftlern zu bestimmten Fragen, wie Rückfallkriminalität, Straftaten unter Alkoholeinfluß, im besonderen auch zu Erscheinungen von Rowdytum und Kriminalität unter der Jugend, durchgeführt wurden, bildeten einen wichtigen Beitrag für die Ausarbeitung des Gesetzes. Ein wichtiger Schritt wurde in der Entwicklung unseres Strafrechts bereits im April 1960 gemacht, als den Konfliktkommissionen die Beratung und Entscheidung geringfügiger Straftaten übertragen wurde. Ausgehend von den guten Erfahrungen mit der Tätigkeit der Konfliktkommissionen, wurde auf Grund des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates dazu übergegangen, nach sorgfältig durchgeführten Experimenten in einzelnen Kreisen auch in den Wohnbezirken und Genossenschaften gesellschaftliche Rechtspflegeorgane, die Schiedskommissionen, einzurichten. Mit Beginn des Jahres 1967 waren im gesamten Bereich unserer Republik Schiedskommissionen gebildet, die jedem Bürger die Möglichkeit geben, sich in entsprechenden Fällen an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu wenden. Auch die Erfahrungen der Konflikt- und Schiedskommissionen waren von Bedeutung für die Ausarbeitung des Strafgesetzbuches, und ich möchte mit einigen Zahlen ihre große Rolle charakterisieren: So wurden im Jahre 1966 insgesamt 23 810 minderschwere Straftaten vor Konfliktkommissionen und 21 065 minderschwere Straftaten vor Schiedskommissionen behandelt. In diesen Organen der gesellschaftlichen Rechtspflege sind etwa 240 000 Bürger ehrenamtlich tätig. Einen gewissen Maßstab für die Wirksamkeit der gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane gibt die Feststellung, daß von 100 Bürgern, gegen die eine Konflikt- oder Schiedskommission Erziehungsmaßnahmen ausgesprochen hatte, nur fünf rückfällig wurden. Darüber hinaus wirken die gesellschaftlichen Kräfte auch unmittelbar am Strafverfahren als gesellschaftliche Ankläger, gesellschaftliche Verteidiger, Kollektivvertreter sowie durch die Übernahme von Bürgschaften mit. Vor Gericht traten 1966 als gesellschaftliche Ankläger und als gesellschaftliche Verteidiger über 11 600 Personen und fast 40 000 Bürger als Kollektivvertreter auf. Zu der Verarbeitung unserer praktischen Erfahrungen und der Ergebnisse der Strafrechtswissenschaft der Deutschen Demokratischen Republik kam das Studium der Erfahrungen der befreundeten sozialistischen Länder auf dem Gebiet der Bekämpfung der Kriminalität und der Strafgesetzgebung. Von unseren Freunden, besonders der Sowjetunion, erhielten wir nützliche Hinweise, die wir verarbeiteten und unseren Verhältnissen entsprechend anwandten. Der von der vom Staatsrat berufenen Kommission fertiggestellte Entwurf wurde im Februar und März dieses Jahres mit den Werktätigen öffentlich diskutiert. Gleichzeitig wurden in allen Rechtspflegeorganen die Entwürfe gründlich beraten. Bevölkerungs- und Fachdiskussion wurden;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 14 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 14) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 14 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 14)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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