Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 133

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 133 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 133); 133 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen §23 die in der Regel den Ausspruch gesellschaftlicher Erziehungsmaßnahmen gegenüber dem Gesetzesverletzer einschließen (§§ 28 u. 29), oder durch Strafen, die allein von den staatlichen Gerichten angewandt werden (Art. 4 Abs. 7, §§ 30 bis 60). Während die Erziehungsmaßnahmen nach § 29 keinen Rangunterschied auf weisen und je nach den spezifischen Bedingungen und Erfordernissen des Einzelfalles miteinander kombiniert werden können, sind die Strafen rechtlich in Hauptstrafen und Zusatzstrafen unterschieden: a) die Hauptstrafen (§ 23 Abs. 1, §§30 bis 48, 59 u. 60) als primäres hauptsächliches Mittel, um nach den konkreten Umständen der Tat und der Persönlichkeit des Täters den Strafzweck zu verwirklichen. Rechtlich sind sie selbständig, d. h., Hauptstrafen können unabhängig von weiteren Strafen angedroht und ausgesprochen werden, und eine Straftat kann stets nur eine derartige Strafe nach sich ziehen. Die Hauptstrafe bildet insofern das Minimum jeder gesetzlichen Strafdrohung hzw. des gerichtlichen Strafausspruchs. b) Die Zusatzstrafen (§ 23 Abs. 2, §§ 49 bis 58) verstärken die Wirkung der angewandten Hauptstrafe, sofern dies der Charakter und die Umstände der konkreten Tat sowie die Persönlichkeit des Täters zum Schutze der sozialistischen Gesellschaft oder zur Erziehung des Täters gebieten. Die Zusatzstrafen treten zur Hauptstrafe hinzu, um im Zusammenwirken mit ihr die Bestrafung des Täters den spezifischen Bedingungen des Einzelfalles anzupassen, ihnen entsprechend die strafrechtlichen Maßnahmen zu individualisieren und deren Schutz-, Erziehungs- und Vorbeugungszweck in seiner Einheit zu sichern. Rechtlich äußert sich die Rolle der Zusatzstrafen darin, daß sie nur in Verbindung mit einer Hauptstrafe und auch nebeneinander angedroht und ausgesprochen werden können. Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen bilden die Geldstrafe und die Ausweisung, die sowohl Haupt- als auch Zusatzstrafe sein können (vgl. §§ 36, 49, 59). Gern, den Grundsätzen über die Strafzumessung (§ 61) müssen im konkreten Fall Haupt- und Zusatzstrafe in ihrer Einheit der Schwere der begangenen Tat angemessen sein und so auch in angemessenem Verhältnis zueinander stehen. Deshalb ist die Anwendung von Zusatzstrafen bereits bei der Bestimmung der Art und des Maßes der Hauptstrafe zu berücksichtigen. 3. Als rechtliches Instrument zur Geltendmachung und Gestaltung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Täters als gesellschaftliches Verhältnis wenden sich die strafrechtlichen Maßnahmen damit sowohl an seine Person wie zugleich auch als Moment gesellschaftlicher Selbstorganisation und -regulierung an die sozialistische Gesellschaft selbst. Für den Gesetzesverletzer kommt der Wiedergutmachung und Bewährung im Wirkungsmechanismus der strafrechtlichen Maßnahmen besondere Bedeutung zu. Mit dem Nachdruck staatlicher und gesellschaftlicher Einwirkung wird er durch seine Verpflichtung und eigene Leistung zur;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 133 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 133) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 133 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 133)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Aufgaben des Strafverfahrens im Rahmen ihres politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem zuständigen Staatsanwalt Gericht zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in der Untersuchungshaftanstalt. Der täglich Beitrag erfordert ein neu Qualität zur bewußten Einstellung im operativen Sicherungsund Kontrolldienst - Im Mittelpunkt der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X