Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 127

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 127 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 127); 127 4. Abschnitt Vorbereitung, Versuch und Teilnahme §22 Umfang der eigenen Mitwirkung umfassen. Zwischen dem Handeln des 'txetiüfen und'dem des Talers muh Kausärzusammenhang bestehen. ) Öie erste Alternative kann in 3er Beratung deF Taters über die günstigste Tatausführung oder in der aktiven Hilfe bei der Tatausführung bestehen. Die Hilfeleistung kann auch durch andere Formen, z. B. durch Unterlassen, erfolgen, wenn z. B. für die betreffende Person eine konkrete Rechtspflidit zur Verhinderung bestimmter Straftaten besteht. Das Unterlassen der Anzeige der imv4§l225~ Abs. 1 Ziff. іПэпГ genannten Straftaten ist jedoch keine Beihilfe, sondrneine selbständige Straftât7~~~ . ЗЬіе4zweite Alternative schuft eine klare Abgrenzung zur Begünstigung (j§ 233). löefden ist gemeinsam, daß die Hilfe nach der Tatausführung -iYieisr~zur Sicherung des Beutegutes erfolgt. Der Unterschied besteht jedoch darin, dau die ьеіппіе denf Täter vor'der Ausführung der Straftat zugesichert sein muß, während bei der Begünstigung die Zusage zur Hilfe erst nach der Beendigung der Straftat erfolgt. Der Umfang der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Gehilfen richtet sich ebenso wie bei der Anstiftung nach cfem Äjsführungsstadium der Straftat durch derPTäter. Ist die Straftat des Katers Ш ѴетзйЖІ'sb ist der Gehilfe wegen Beihilfe zum Versuch strafrechtlich verantwortlich. Für den Exzeßlies Täfers ist der Gehilfe ebenso wie der Anstifter bzw. der betreffende Mittäter strafrechtlich nicht verantwortlich (vgl. Anm. 7.). 10. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Teilnehmer wird nach dem Strafgesetz bestimmt, welches sie durch gemeinsames Handeln verletztaben (Abs. 3). SabeTsmd die Schwere der gemeinsamen Straftat, die Art und Weise des Zusammenwirkens der Beteiligten, der Tatbeitrag des einzelnen Beteiligten, die Beweggründe für die gemeinsame Ausführung der Straftat und der Einfluß auf andere Beteiligte zu berücksichtigen. Wenn es Charakter und Schwere des gesamten strafbaren Handelns erfordern, können zur Bestimmung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sofemT sie sidTgegenseitig nicht ausschließen, mehrere Teilnahme-teien nebeneinander“angeführtwerden, Anstiftung und iviittäter-, Tatbeitrag des Teilnehmers ist nach seiner Form, der Intensität wie auch den konkreten, deliktsspezifischen Auswirkungen einzuschätzen. Dbei sind auch die Motive zu berücksichtigen. Die Maßnahmen zur Verwirklichung der straf rechtlichen Verantwqrftichteeit. werden nach den in enthaltenen allgemeinen und den im22 Abs. enthaltenen besondreren Grundsätzen festgelegt und differenzTert. Außergewöhnliche Straf-milrmiistjmrjDeij zuf"Gesamttat gering ist. Dasjgesetz sieht eine außergewöhnliche Strafmilderungsmöglichkeit nachts 62Дйг den Anstifter nicht vor, weil er die gesamte Straftat überhaupt erst ausgelöst und andere Personen veranlagt hat, mit dieser Tat die Interessen der sozialistischen Gesellschaft und ihreTBürger ziTVirletzen. ~ -;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - üO Gräßler, Zemann, Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu gewährleisten. Damit werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, eine tiefgründige und allseitige Untersuchung und die Feststellung der Wahrheit zu sichern.

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