Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 120

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 120 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 120); §21 2. Kapitel Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 120 (z. B., der Täter beginnt beim Betrug mit der Täuschungshandlung), ohne die Straftat zu vollenden. Der Zeitpunkt des Beginns der Versuchshandlung wird von der im gesetzlichen Tatbestand beschriebenen Deliktsart, der Notwendigkeit und Art des strafrechtlichen Schutzes der angegriffenen gesellschaftlichen Verhältnisse sowie der konkreten Begehungsform bestimmt. So beginnt die Versuchshandlung beim ungesetzlichen Grenzübertritt (§ 213),~w WoHn- oder AufentEäTtsört ver- läßT~mid~ srdi in Richtung Staatsgrenze begibt, um diese ungesetzlich zu übertreten. Der versuchte Betrug zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 159) beginnt, wenTder Täter unmittelbar zu Täuschungshandlungen übergeht, z. B. mit der Übergabe der gefälschten Urkunde an den arglosen Tatmittler zur Vorlage zwecks Betruges bei der zuständigen Behörde. Bei den Erfolgsdelikten beginnt der Versuch zu dem Zeitpunkt, in dem der Täter seinerseits alles für die Verwirklichung der Straftat ErföfflerRche getan hat йпй‘Ше*'Л1Г"5ісЬ gemäß semen Tatvorstellungen~15Hne sein weitërës Zümy ve der ÿ Vergiften,'~wenn der Tater“mit TötungsvorsatÜT vergiftete Speise auf den I Tisch stellt. Bei der mittelbaren Täterschaft beginnt der Versuch, wenn fcder mittelbare Täte?’seine H a ndlu ng~gegën ü b er dem Tatmittler abge-f schlossen hat und die Tat vom Tatmittler ohne sein weiteres Zutun weiter p verwirklicht wird. 10. Der Versuch ist beendet, wenn der Erfolg der Straftat ohne weiteres 2?utun des Täters eintritt. Eine konkrete Gefährdungssituation ist keine Voraussetzung für die Beendigung des Versuchs. So ist der Versuch beendet, wenn der Täter, um den in seiner Wohnung schlafenden ÎÇ. zu' 'töten, den Gashahn öffnet und Gas ausströmt, obwohl eine Tötung gar nicht eintreten kann, weil er vergaß, Fenster und Türen der Wohnung zu schließen. Dagegen liegt ein nicht beendeter Versuch vor, wenn der Täter in einer Scheune eine brënhbarë Frü und eine Lunte gelegt hat, ohne die Lunte zum Glimmen zu bringen. In diesem Fall kann sich die Straftat ohne seihe weitere Tätigkeit nicht verwirklichen. Der Versuch ist jedoch beendet, wenn der Täter die Lunte zum Glimmen gebracht hat und sich das Vorhaben ohne sein weiteres Zutun verwirklichen kann. Der nicht beendete' Versuch ist sowohl bei Erfolgs- wie auch einfachen Begehungsdelikten, der beendete Versuch dagegen nur bei Erfolgsdelikten möglich. , 11. Ein Versuch liegt nicht mehr vor, wenn der Täter mit seiner Handlung sämtliche Tatbestandsmerkmale einer Strafrechtsnorm erfüllt hat. Bei den Erfolgsdelikten ist die Straftat vollendet, wenn der Täter den‘im Strsgesetz gestützten Ge 1 es sich um ein Gefährdungsdelikt h an del t, mit der G efä h r d u n g des Gegenstandes der Straftat. Die Begehungsdelikte sind mit Vornahme des im Tatbestand der besonderen Straf rech tsnorm gekennzeichneten Handelns vollendet.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 120 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 120) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 120 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 120)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Qualität der Ur.tersuchur.gsarbeit und für eine jederzeit zuverlässige im Ermittlungsverfahren sind. Große Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang die weitere Qualifizierung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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