Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 118

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 118 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 118); ??21 2. Kapitel Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 118 (4) Vorbereitung und Versuch begruenden strafrechtliche Verantwortlichkeit nach demselben Gesetz wie die vollendete Straftat. Dabei sind die Beweggruende des Taeters, die von ihm angestrebten oder fuer moeglich gehaltenen Folgen, der Grad der Verwirklichung der Straftat und die Gruende, aus denen sie nicht vollendet wurde, zu beruecksichtigen. Die Strafe kann nach den Grundsaetzen ueber die aussergewoehnliche Strafmilderung herabgesetzt werden. (5) Von Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist abzusehen, wenn der Taeter freiwillig und endgueltig von der Vollendung der Tat Abstand nimmt. Das gilt auch, wenn im Falle des Versuchs der Taeter den Eintritt der Folgen freiwillig abwendet. 1. Vorbereitung und Versuch sind bestimmte Stadien in der Entwicklung der vorsaetzlichen Straftat. Die Stadien reichen von der Willensbildung und Zielsetzung des Taeters ueber seine erste objektive Betaetigung zur Verwirklichung seines Tatentschlusses und den Beginn der Ausfuehrungshandlung bis zur Vollendung und Beendigung der Straftat. Vorbereitung und Versuch umfassen im wesentlichen die gesamte zur Herbeifuehrung des angestrebten Erfolges erforderliche Taetigkeit und grenzen sich klar voneinander ab Vorbereitung ist die von den ersten beachtlichen Schritten bis an die Ausfuehrungshandlung heranreichende Taetigkeit, waehrend der Versuch die daran anknuepfende, bis an den tatbestands-maessigep Erfolg heranfuehrende Ausfuehrungshandlung selbst umfasst. 2. Das Wesen von Vorbereitung und Versuch besteht darin, dass der Taeter zielstrebig auf die Verwirklichung seines Vorhabens hinarbeitet, dass sich durch dieses Handeln seine rueckstaendigen Denk- und Lebensgewohnheiten bzw. feindliche Einstellung weiter verfestigen und dass er sich insofern verantwortungslos ueber gesellschaftliche Anforderungen hinwegsetzt, die weitere Entwicklung sozialistischer Lebensbeziehungen stoert und strafrechtlich geschuetzte gesellschaftliche Beziehungen verletzt. 3. Vorbereitung und Versuch begruenden strafrechtliche Verantwortlichkeit nur, wenn dies in der jeweiligen Norm ausdruecklich bestimmt ist (Abs. 1). Das bedeutet, dass im Gegensatz zur Regelung des StGB (alt) der Versuch nicht mehr bei allen Verbrechen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich zieht. 4. Beim Unternehmen ist die Unterteilung in Vorbereitung und Versuch ohne Bedeutung, da bereits jede auf die Verwirklichung eines Verbrechens gerichtete Taetigkeit (? 94) als vollendete Tat angesehen wird. 5. Subjektive Voraussetzung des Eintritts strafrechtlicher Verantwortlichkeit wegen einer Vorbereitungshandlung ist die Planung einer bestimmten Straftat durch den Taeter. Zur Erfuellung dieses Tatbestands-;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 118 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 118) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 118 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 118)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR.

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