Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1970, Seite 10

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 10 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 10); Zur Begründung der Gesetzentwürfe 10 Es wird Ihnen ein komplexes Gesetzeswerk vorgelegt. Neben den heute zur Beratung stehenden fünf Gesetzen wird bis zum Inkrafttreten des Strafgesetzbuches ein neues Strafregistergesetz ausgearbeitet werden. In Durchführung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten wird der Ministerrat zwei inhaltlich wichtige Verordnungen zu beschließen haben, nämlich eine Verordnung über die Verfolgung von Verfehlungen und eine Verordnung über Ordnungswidrigkeiten, in der eine Reihe einzelner Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten enthalten sein wird. Neue, dem Strafgesetzbuch, der Strafprozeßordnung und dem Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten entsprechende Richtlinien für die Konflikt- und Schiedskommissionen sind in Vorbereitung. Der Ministerrat hat weiter beschlossen, daß im Zusammenhang mit dem Strafgesetzbuch vom Minister des Innern eine Verordnung über die Aufgaben der staatlichen Organe und Betriebe zur Erziehung kriminell gefährdeter Personen auszuarbeiten ist. Der Minister für Gesundheitswesen hat zum gleichen Zeitpunkt ein Gesetz über die Einweisung in stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke sowie eine Verordnung zur Aufsicht über debile und süchtige Personen und ihre Einweisung in Heime für soziale Betreuung fertigzustellen. Mit dem Erlaß des neuen Strafgesetzbuches treten wie in § 1 Abs. 3 des Einführungsgesetzes vorgesehen ist alle strafrechtlichen Bestimmungen, die außerhalb des Strafgesetzbuches bestehen, außer Kraft; soweit derartige Bestimmungen weiter beizubehalten sind, sind sie dem neuen Strafgesetzbuch anzupassen und der Volkskammer zur Beschlußfassung vorzulegen. Mit dem Inkrafttreten des gesamten Gesetzeswerkes geht der Bereich der Gesetzgebung zur Vorbeugung und Zurückdrängung der Kriminalität geschlossen in das System des sozialistischen Rechts ein. Damit werden das zur Zeit noch geltende Strafgesetzbuch, das auf das Preußische Strafgesetzbuch vom Jahre 1851 zurückgeht, das dann das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes und dann das des kaiserlichen Deutschen Reiches wurde, sowie alle sonstigen alten Strafgesetze beseitigt. Der VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands verlangte die Schaffung eines einheitlichen sozialistischen Rechtssystems, zu dem auch das Strafgesetzbuch und die damit zusammenhängenden Gesetze gehören. Demgemäß beschloß der Staatsrat am 4. April 1963, eine Kommission zur Ausarbeitung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten zu bilden. Zur Ergänzung dieser Arbeiten wurde durch Beschluß der 25. Sitzung des Staatsrates am 15. April 1966 eine weitere Kommission zur Ausarbeitung eines Strafvollzugsgesetzes gebildet. Mit der Schaffung dieser neuen Strafgesetze setzen wir den systematischen Ausbau unserer Staats- und Rechtsordnung entsprechend dem Stand unserer gesellschaftlichen Ordnung fort, weil, wie es in der Verfassungs-erklärung heißt, die „systematische Ausgestaltung aller wichtigen gesellschaftlichen Beziehungen erfordert, die Staatsmacht so zu entwickeln, daß;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 10 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 10) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1970, Seite 10 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 10)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1970, S. 1-320).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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