Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1969, Seite 55

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 55 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 55); 55 Recht der Bürger auf Mitgestaltung der Strafrechtpflege Art. 6 Übereinstimmung und gemeinsamen Verantwortung der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und der Bürger, ihrer politischen Einheit und vereinten gesellschaftsgestaltenden Kraft im Kampf gegen die Kriminalität staatsrechtlich Ausdruck gegeben. Durch die vielgestaltige Mitwirkung der Bürger werden die Erfahrungen, das Wissen und die bewußte Aktivität der Werktätigen als gesellschaftliche Kraft in der Rechtspflege wirksam, um die humanistischen Ziele des sozialistischen Strafrechts zu realisieren. Demnach hat die verantwortliche Mitgestaltung der Strafrechtspflege durch die Bürger in ihren verschiedenen Formen vor allem zum Inhalt, daß die Schuld und Verantwortlichkeit der Strafrechtsverletzer unvoreingenommen geprüft, zweifelsfrei festgestellt sowie jeder Schuldige nach Maßgabe seiner Tat und persönlichen Schuld zur Verantwortung gezogen wird (Art. 4 u. 2) dem Strafrechtsverletzer die Wiedergutmachung seiner Tat und die persönliche Bewährung gegenüber der sozialistischen Gesellschaft ermöglicht wird und dieser in ihr seinen Weg als gleichberechtigtes und gleich verpflichtetes Mitglied finden kann und daß nur jene von der sozialistischen Gesellschaft ausgeschlossen werden, die sich den Zugang zu ihr durch schwerste Verbrechen selbst verwirkt haben (Art. 2 u. 5) die gesellschaftlichen Ursachen und Bedingungen jeder Straftat auf-gedeckt und überwunden werden, erneuter Straffälligkeit systematisch vorgebeugt wird und kritische Lehren für die kollektive Selbsterziehung, für die Festigung der Gesetzlichkeit und Disziplin, die Sicherheit und Ordnung gezogen werden (Art. 3). 2. Diesem Gegenstand der demokratischen Mitwirkung der Bürger in der sozialistischen Strafrechtspflege entsprechen auch die Formen, welche die sozialistische Gesellschaft im Prozeß ihres vereinten Kampfes gegen die Kriminalität herausgebildet hat und die erstmals durch den Rpflerl. in Inhalt und Form eine umfassende komplexe Regelung erfahren haben (vgl. zweiter Teil, erster Abschn., IV u. zweiter Abschn.). Diese vielfältigen Mitwirkungsformen werden durch Abs. 2 nicht erschöpfend aufgezählt, sondern es werden beispielhaft lediglich die Formen der Teilnahme der Bürger an der Strafrechtsprechung genannt. Die mit diesen Teilnahmeformen speziell wahrzunehmenden Aufgaben, Rechte und Pflichten, die auch die Sicherung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Strafrechtsprechung umfassen, sind im einzelnen geregelt im Rpflerl. (zweiter Teil erster Abschn. IV A bis C u. zweiter Abschn.) im GVG §§ 61 ff. in der StPO bes. §§ 4, 12, 52 bis 56 in den gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitsweise der gesellschaftlichen Gerichte. (GGG, KKO, SchKo) Die Pflicht, die gesellschaftlichen Gerichte in ihrem Wirken für die Einhaltung des Rechts, die Verhütung von Straftaten und die gesellschaftliche Erziehung von Gesetzesverletzern allseitig zu unterstützen,;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 55 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 55) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 55 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 55)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 1-320).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu verhindern; jede Verbindungsaufnähme Inhaftierter von und nach außen rechtzeitig aufzuklären; jede Wahrnehmung und Feststellung von Gefahren oder Störungen der Ordnung und Sicherheit der.

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