Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1969, Seite 47

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 47 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 47); 47 Verantwortung der staatlichen und Gesellschaft- liehen Organe für die Verhütung von Straftaten Art. 3 der spezifischen Bedingungen des betreffenden Leitungsbereiches für einen längeren Zeitraum vorausschauend bestimmt werden und gesichert wird, daß die getroffenen Festlegungen im Prozeß der Lösung der politischen, ökonomischen, kulturell-erzieherischen und anderen fachlichen Aufgaben dieses Bereiches als integrierendes Moment derselben systematisch realisiert werden sowie über die Ergebnisse, Erfahrungen und Probleme der geleisteten Vorbeugungsarbeit regelmäßig Rechenschaft gelegt wird. Vor allem in dieser Richtung sind die örtlichen und betrieblichen Programme zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung durchzusetzen und weiterzuentwickeln. Dazu bedarf es einer systematischen Leitung und Kontrolle durch die übergeordneten Leitungsorgane bi£ hin zu den zentralen Organen insbesondere unter dem Aspekt, daß die im Maßstab ihrer Leitungsebene wie z. B. des Bezirkes oder Zweiges sowie in gesamtstaatlichem Maßstab sich ergebenden Erfordernisse der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung in den örtlichen Vorbeugungsprogrammen und -maßnahmen entsprechend den konkreten Bedingungen des Territoriums und des Betriebes berücksichtigt und umgesetzt werden. Mit einer solchen vorausschauenden und systematischen, in ihre Lei-tungs- und Erziehungstätigkeit fest integrierten Vorbeugungsarbeit, wie sie Art. 3 fordert, schaffen die Leiter und Leitungen nicht nur optimale Bedingungen dafür, daß in ihrem Aufgabenbereich soziale Störungsfaktoren wie Kriminalität, Ungesetzlichkeit und Disziplinlosigkeit von vornherein ausgeschaltet werden. Sie schaffen damit zugleich auch die notwendige Grundlage, um im Falle einer Straftat oder der gesellschaftlichen Eingliederung eines straffälligen Bürgers in ihrem Bereich ihre gesetzliche Verantwortung nach den §§ 26, 32 und 46 für spezielle vorbeugende und gesellschaftlich-erzieherische Maßnahmen qualifiziert, rationell und effektiv wahrnehmen zu können. Jeder speziellen, im Einzelfall unternommenen vorbeugenden Aktivität der Leiter oder Leitungen und ihren Kollektiven muß dauerhafter Erfolg versagt bleiben, wenn diese nicht auf dem Boden und im Rahmen einer Arbeits- und Lebensordnung wirksam wird, die generell und ständig auf die Gewährleistung von Gesetzlichkeit'und Disziplin, Ordnung und Sicherheit sowie die Ausräumung vermeidbarer Konfliktstoffe und -quellen in den konkreten Arbeitsund Lebensbedingungen der Bürger gerichtet ist. 5. Abs. 3 statuiert die Pflicht der staatlichen Rechtspflegeorgane und gesellschaftlichen Gerichte, durch Vermittlung der sich aus ihrer Strafverfolgungstätigkeit und Strafrechtsprechung ergebenden Erfahrungen und Erkenntnisse die Leiter oder Leitungen und deren Kollektive dahingehend zu unterstützen, daß diese ihre Eigenverantwortung für die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung in ihrem Aufgabenbereich mit Sachkunde und höchstem gesellschaftlichem Nutzeffekt wahrnehmen und ihre Leitungstätigkeit und Erziehungsarbeit zur Lösung ihrer eigenen politischen, ökonomischen und kulturell-erzieherischen Aufgaben beständig qualifizieren.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 47 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 47) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 47 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 47)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 1-320).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung besitzen, sich unterschiedlicher, zum Teil widersprechender Verhaltensweisen in den einzelnen Lebensbereichen bedienen, um ihre feindlich-negative Einstellung ihre feindlichnegativen Handlungen zu tarnen. Deshalb ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Vernehmungeft. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Einzuarbeitenden zur anforderungsgerechten Dokumentierung von Vernehmungsergebnissen sowie von Ergebnissen anderer Untersuchungshandlungen werden weiter entwickelt.

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