Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1969, Seite 42

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 42 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 42); Art. 2 1. Kapitel - Grundsätze des sozialistischen Strafrechts 42 konkret bestimmten Form gegenüber der Gesellschaft seine Tat wiedergutzumachen, sich zu bewähren und damit für sein künftig gesellschaftsgemäßes Verhalten persönliche Gewähr zu leisten. Die persönliche Pflicht und Leistung des Rechtsverletzers zur Wiedergutmachung seiner Tat und zu seiner Bewährung vor der Gesellschaft, durch die er die von ihm selbst abhängigen und in seiner Person notwendigen Bedingungen dafür zu schaffen hat, daß dem Interesse der sozialistischen Gesellschaft und der Bürger am Schutz vor Straftaten Genüge getan und seiner Tat die zersetzende Kraft des negativen Beispiels genommen wird und daß ihn die sozialistische Gesellschaft wieder als gleichberechtigtes und gleichverpflichtetes Mitglied akzeptieren kann. Das Prinzip der Wiedergutmachung und Bewährung dient damit dem Schutz-, Vorbeugungs- und Erziehungszweck der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und bildet deshalb ein tragendes Prinzip für die konkrete Gestaltung der strafrechtlichen Maßnahmen, auf das z. B. die Strafzweckbestimmung der § 30 Abs. 3, § 33 Abs. 1 und § 39 Abs. 3 ausdrücklich verweist. 5. Die in Abs. 3 und 4 formulierten Differenzierungsgrundsätze besagen: Die mit der strafrechtlichen Maßnahme an die Wiedergutmachung und Bewährung des Rechtsverletzers zu stellenden Anforderungen, ihre Strenge und damit auch das Verhältnis von Zwang und Überzeugung in den Methoden ihrer Realisierung werden entscheidend durch den Charakter, die Intensität und die Tiefe des Widerspruchs bestimmt, in den sich der Rechtsverletzer objektiv und subjektiv mit seiner Tat gegenüber der Gesellschaft versetzt hat und den es mit seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu überwinden gilt. Auf dieser wechselseitigen Bedingtheit beruht das Tat- und Proportionalitätsprinzip, das in den Differenzierungsgrundsätzen der Abs. 3 und 4 enthalten ist und durch Art. 5 Satz 3 und § 61 Abs. 2 präzisiert wird. Dieses Prinzip ist seinem Wesen nach mit dem Prinzip der Wiedergutmachung und Bewährung verbunden und dient wie dieses sowohl dem objektiven Schutzbedürfnis und -interesse von Staat, Gesellschaft und Bürgern als auch der kritischen Selbsterkenntnis, -disziplinierung und -erziehung des Rechtsverletzers und damit dessen eignem Interesse, seinen Platz in der sozialistischen Gemeinschaft als gleichberechtigtes und -verpflichtetes Mitglied zu finden und in ihr seine Persönlichkeit zu entwickeln. 6. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit wird jedoch erst dadurch real, daß zu der staatlich-gesellschaftlichen Einwirkung auf den Rechtsverletzer in Gestalt der strafrechtlichen Maßnahme wie der vom Rechtsverletzer selbst zu leistenden Wiedergutmachung und Bewährung ein weiterer, sowohl ständig wirkender als auch im Einzelfall zu aktivierender Faktor hinzu tritt: die Verantwortung und das organisierte Wirken der sozialistischen Gesellschaft dafür, daß mit den ihr real gegebenen Kräften in ihrer Mitte der Straffälligkeit systematisch vorgebeugt, ihr der soziale Boden Schritt um Schritt entzogen wird und daß auch auf;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 42 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 42) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 42 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 42)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 1-320).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der des Gegners, orientierte sich auch während ihrer Dienstzeit fortgesetzt anhand westlicher Rundfunksendungen. Sie vertreten eine feindliche Einstellung. In einigen Fällen waren politisch ungefestigte Angehörige der bewaffneten Organe Studenten Schüler Lehrlinge Rückkehrer Zuziehende ohne Beschäftigung sonst. Personen Rentner und Hausfrauen Strafgefangene nach der Tätigkeit. :. Personen, Personen -A, Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Person, Personen, Insgesamt beabsichtigten ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen.

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