Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1969, Seite 292

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 292 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 292); §8 Einführungsgesetz 292 1. § 7 enthält wichtige Regelungen zur Anpassung der neuen Strafgesetze an die Vorschriften für Militärstrafsachen. In der NVA und den Organen des Wehrersatzdienstes bestehen keine gesellschaftlichen Gerichte. Gern. § 4 Abs. 2 der MGO können Straftaten, die von Militärpersonen begangen wurden, an den zuständigen Kommandeur zur Anwendung der Disziplinarvorschrift der Nationalen Volksarmee bzw. der Organe des Wehrersatzdienstes übergeben werden. § 7 Abs. 1 EGStGB bestimmt, daß die in dem StGB und der StPO enthaltenen Bestimmungen über die gesellschaftlichen Gerichte entsprechende Anwendung finden. Das bedeutet, daß z. B. für die Voraussetzungen der Abgabe an den Kommandeur die Grundsätze des § 28 StGB und der §§ 58, 59 und 60 Abs. 1 und 2 StPO zu beachten sind. Insbes. können solche Straftaten für eine Übergabe in Betracht kommen, für welche die Verantwortlichkeit vor gesellschaftlichen Gerichten vorgesehen ist. Die Übergabe erfolgt auf der Grundlage des § 7 Abs. 1 EGStGB unter den Voraussetzungen des § 58 StPO entweder durch den Militärstaatsanwalt gern. § 149 StPO i. V. mit § 253 Abs. 3 StGB oder durch das Militär-gericht/Militärobergericht gern. § 4 Abs. 2 MGO i. V. mit § 253 Abs. 3 StGB und § 188 Abs. 1 Ziff. 3 StPO. 2. Straftaten gern. §§ 257, 259 und 267 StGB haben in bestimmten Fällen ähnlichen Charakter wie die mit Haftstrafe bedrohten Straftaten gern. §§214 bis 217 StGB. Für letztere ist durch §122 Abs. 1 Ziff. 4 StPO im Interesse einer schnellen disziplinierenden Einwirkung die Möglichkeit der U-Haft vorgesehen. Bei den genannten Militärstraftaten ist unter bestimmten Voraussetzungen ein schnelles Reagieren zur Erreichung des Strafzweckes von ebenso großer Bedeutung, insbes. dann, wenn keine längere Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Abs. 5 erweitert die Haftgründe des § 122 StPO für diese Militärstraftaten. Voraussetzung ist neben der Verletzung der in Abs. 5 genannten Tatbestände, daß als Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Strafarrest zu erwarten ist. Die Anordnung der U-Haft erfolgt dann gern. § 122 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 7 Abs. 5 EGStGB. § 8 Verwirklichung der Strafen (1) Mit Inkrafttreten der Strafprozeßordnung geht die Zuständigkeit für die Verwirklichung der Strafen auf die im § 339 StPO genannten Organe über. Das gilt auch für bereits rechtskräftig ausgesprochene, jedoch noch nicht verwirklichte Strafen. (2) Die Verwirklichung bereits vor Inkrafttreten der Strafprozeßordnung rechtskräftig ausgesprochener Geldstrafen ist innerhalb von sechs Monaten vom Ministerium des Innern, Verwaltung Strafvollzug, auf die zuständigen Gerichte über-;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 292 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 292) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 292 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 292)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 1-320).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und der Qualität der eigenen Arbeit zur umfassenden Aufklärung und Verhinderung der Pläne und subversiven Aktivitäten feindlicher Zentren und Elemente und die damit verbundene Konfrontation mit Inhaftierten unmittelbar mit bekannten Erscheinungsformen, Mittel und Methoden der Feindttttigkeit auseinandersetzen müssen. Das liegt vor allem in der Tatsaohe begründet, daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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