Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1969, Seite 238

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 238 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 238); 3. Kapitel Maßnahmen der strafrechtlichen §63 Verantwortlichkeit 238 Jahr ab auch auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten (§ 40 Abs. 1) erkannt werden kann oder eine leichtere als die vorgesehene Strafart anwenden. Das Gericht kann demnach z. B. auf Verurteilung auf Bewährung erkennen, obgleich nur Freiheitsstrafe angedroht ist. Diese Möglichkeit bedeutet jedoch nicht, anstelle der angedrohten Strafart die Sache nach § 28 dem gesellschaftlichen Gericht zu übergeben. Eine Strafmilderung durch Verurteilung zu Haftstrafe oder Arbeitserziehung ist gleichfalls nicht möglich. 2. Abs. 2 gibt im Interesse der Differenzierung die Möglichkeit, die Regeln des Abs. 1 auch dann anzuwenden, wenn die Voraussetzungen für das Absehen von Maßnahmen nach § 25 nur teilweise vorliegen. 3. Abs. 3 ermöglicht unter Berücksichtigung der zwingenden Ausgestaltung der schweren Fälle im Bes. Teil, von der Anwendung der Vorschriften des schweren Falles ausnahmsweise abzusehen, wenn der schwere Fall angesichts der gesamten Tatumstände nur formal erfüllt ist. Sind in den Tatbeständen des Bes. Teils, die für erschwerende Umstände eine Strafschärfung vorsehen, spezielle Strafmilderungsgründe vorgesehen, können diese nicht nochmals gern. Abs. 3 strafmildernd berücksichtigt werden. Abs. 3 berücksichtigt den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, daß die Tatschwere nur auf der Grundlage sämtlicher objektiver und subjektiver Tatumstände bestimmt werden kann und demzufolge z. B. trotz schwerer Schädigung des sozialistischen Eigentums noch kein verbrecherischer Diebstahl oder Betrug vorzuliegen braucht. Beispiele dafür sind die unberechtigte Verabreichung von Getränken und Mahlzeiten an Betriebsangehörige, ohne daß sich der Täter selbst in erheblichem' Umfang bereichert, oder Fälle, in denen der Brigadier Arbeitsleistungen der Brigade vortäuscht, weil Umstände, wie mangelnde Baufreiheit, den Brigade die Möglichkeit nahmen, das bisherige Arbeitstempo einzuhalten. Neu ist, daß nach Abs. 3 dieser früher auf die Anwendung des § 30 Abs. 3 StEG beschränkte Grundsatz auf alle Straftaten Anwendung findet. Bestrafung bei mehrfacher Gesetzesverletzung § 63 (1) Bei mehrfacher Gesetzesverletzung sind alle Strafrechtsnormen anzuwenden, die den Charakter und die Schwere des gesamten strafbaren Handelns kennzeichnen. (2) Eine mehrfache Gesetzesverletzung liegt vor, wenn der Täter durch eine Tat zugleich mehrere Strafrechtsnormen (Tateinheit) oder durch mehrere Taten verschiedene Strafrechtsnormen oder dieselbe Strafrechtsnorm mehrfach verletzt (Tatmehrheit).;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 238 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 238) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 238 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 238)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 1-320).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie das geltende Recht unserer sozialistischen Gesellsohaft vor allem gegenüber solchen Personen durohzusetzen, die sieh der Begehung seil so haftsgefährlicher Handlungen - Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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