Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1969, Seite 224

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 224 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 224); §56 3. Kapitel Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit 224 2. Gegenstände im Sinne von § 56 sind bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte, auch Komplexe von Sachen oder Rechten. Die Einziehung ist nur bei einer vorsätzlichen Straftat möglich. Gegenstände, die im Zusammenhang mit einer fahrlässigen Straftat stehen, können also nicht eingezogen werden. Die einzuziehenden Gegenstände müssen zur Straftat benutzt werden, d. h. als Werkzeuge, Transportmittel usw. bei der Tatausführung verwandt werden oder zur Benutzung bestimmt"sein, z. B. eine beim Unternehmen der Spionage noch nicht benutzte, aber dazu beschaffte Spezialkamera. Einziehungsfähig sind auch solche Gegenstände, die als Produkte der Straftat erlangt oder hervorgebracht wurden, z. B. bei der Urkundenfälschung nach § 240 die unechte Urkunde. Sind die Gegenstände der Straftat vom Täter nach der Tat veräußert, d. h. verkauft oder getauscht worden, kann der Erlös eingezogen werden. Nicht einziehbar sind Gegenstände, die im sozialistischen Eigentum stehen (vgl. § 157 Abs. 1) oder deren Einziehung vom Gesetz durch andere Organe, wie nach § 209, vorgesehen ist. Da es nur wenige Straftaten gibt, bei denen Gegenstände hervorgebracht werden, z. B. die Herstellung von Falschgeld oder falschen Urkunden, und bei der Mehrzahl der Straftaten gegen das Eigentum Rückforderungsrechte bzw. Schadensersatz durch die Geschädigten geltend gemacht werden, wird sich die Anwendung des § 56 im wesentlichen auf die bei der Tat benutzten Werkzeuge oder Transportmittel sowie Gegenstände erstrecken, die der Täter sonst aus der Straftat erlangt hat, z. B. finanzielle Vorteile bei Steuerdelikten. Eine Ausnahme davon bilden die Gegenstände, die einem Bürger durch die Straftat entzogen wurden, der aber nicht mehr feststellbar ist. Diese Gegenstände sind ebenfalls einzuziehen (Abs. 3). Gegenstände, die zur Straftat benutzt wurden oder zur Ausführung bestimmt waren und die nicht Eigentum des Täters oder eines Teilnehmers (§ 22) sind, können dann eingezogen werden, wenn der Eigentümer seiner Pflicht zur Verhütung des Mißbrauchs seines Eigentums nicht nachgekommen ist. So kann beispielsweise ein Motorrad eingezogen werden, das vom Eigentümer dem Täter zur Tat und in deren Kenntnis geliehen wurde. Das Eigentum nicht an der Straftat Beteiligter kann auch dann eingezogen werden, wenn es zum Schutze der Gesellschaft notwendig ist, z. B. die Einziehung von pornographischen Schriften (§ 125), obwohl der Eigentümer sie nicht selbst, sondern ein anderer verbreitet, oder von Mietautos, die zum staatsfeindlichen Menschenhandel (§ 105) benutzt werden. Ebenso wie bei der Geldstrafe als Zusatzstrafe muß auch der Wert der eingezogen en Gegenstände in einem realen Verhältnis zur Tat und Hauptstrafe stehen. Gegenstände geringfügigen Wertes sollten nicht eingezogen werden. 3. Gegenstände können im selbständigen Verfahren eingezogen werden, wenn die Voraussetzungen des § 56 gegeben sind, aber gegen den Täter ein Strafverfahren nicht durchführbar ist, z. B. bei Nichtvorliegen eines Strafantrages in den erforderlichen Fällen (§ 2);
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 224 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 224) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 224 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 224)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 1-320).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die komplexe politisch-operative Sicherung der Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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