Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1969, Seite 200

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 200 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 200); §47 3. Kapitel Maßnahmen der strafrechtlichen V er antw ortlichkeit 200 sprechend den Grundsätzen der sozialistischen Moral zu erziehen. Diese Bestimmungen unterstützen die Bemühungen um die Schaffung eines geschlossenen Systems der Wiedereingliederung, das den Haftentlassenen nicht aus der gesellschaftlichen Kontrolle entläßt sowie seine Erziehung und Selbsterziehung leitet und wirksam macht. 2. Die Anwendung des § 47 erfolgt bei erneuter Straffälligkeit solcher Täter, die bereits mindestens einmal mit Freiheitsstrafe bestraft worden sind und gegen die wieder eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird (Abs. 1). Das ergibt sich aus der Stellung des §47 im Abschnitt „Strafen mit Freiheitsentzug1* und aus der Formulierung „vor der Entlassung“. 3. Die erneute Straftat muß wesentlich durch die Disziplinlosigkeit des Täters bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben begünstigt worden sein. Die hierfür bedeutsamen Umstände sind vom Gericht festzustellen. Deshalb hat es die Vorstrafenakten sowie die Unterlagen über die Maßnahmen der Wiedereingliederung beizuziehen, gegebenenfalls Auskünfte bei der Abteilung Inneres der Räte der Kreise über die vorangegangenen Wiedereingliederungsmaßnahmen einzuholen, Vertreter der Kollektive zu hören usw. In der Hauptverhandlung ist insbes. zu prüfen: Welche Straftaten hat der Angeklagte vor dem zur Aburteilung stehenden Delikt begangen, welche Ursachen und Bedingungen lagen ihnen zugrunde, wie wurde der Charakter und die Schwere dieser Delikte eingeschätzt ? Welche Maßnahmen der Erziehung bzw. Wiedereingliederung wurden angeordnet (Arbeitsplatzbindung, Bürgschaft, Betreuung durch staatliche und gesellschaftliche Organe und Kollektive, Zuweisung von Arbeit und Wohnung usw.) und wie wurden sie realisiert? Warum blieben die eingeleiteten Maßnahmen wirkungslos bzw. wurden sie nur bedingt wirksam? Hat der Täter eigene Anstrengungen unternommen, um sich von seinem gesellschaftswidrigen Verhalten zu distanzieren und sich in die Gesellschaft einzuordnen ? 4. Das Gericht legt im Urteil noch nicht im einzelnen fest, welche Maßnahmen nach der Strafvollstreckung eingeleitet und durchgeführt werden sollen. Im Urteilstenor wird ausgesprochen, daß gern. Abs. 1 vor der Entlassung des Verurteilten aus der Strafhaft die Notwendigkeit besonderer Maßnahmen der gesellschaftlichen Wiedereingliederung zu prüfen ist. Bei der Entscheidung darüber ist das Verhalten des Verurteilten im Strafvollzug zu berücksichtigen. 5. § 47 kommt bei solchen Personen zur Anwendung, die ihre Strafe voll verbüßt haben. Es ist jedoch ausnahmsweise auch möglich, daß trotz wiederholter Straffälligkeit eine Reststrafe auf Bewährung aus-;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 200 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 200) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 200 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 200)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 1-320).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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