Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1969, Seite 159

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 159 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 159); 159 2. Abschnitt Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege §29 abweichen, wenn sich in der Beratung ergibt, daß die tatsächliche Schadenshöhe geringer ist. Auch hinsichtlich dieser Abweichung bedarf es nicht des Einvernehmens (der Zustimmung) des Geschädigten. Dieser hat das Recht des Einspruchs gegen eine Entscheidung über den Schadensersatz, wenn er damit nicht einverstanden ist (§ 54 Abs. 1 SchKO, § 58 Abs. 1 KKO). 11. Zur Beseitigung festgestellter Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen kann das gesellschaftliche Gericht Empfehlungen an die staatlichen Leiter bzw. Leitungen gesellschaftlicher Organisationen geben. Darin sollen die festgestellten Mängel dargelegt und Vorschläge zu ihrer Überwindung unterbreitet werden. Die Empfehlungen müssen konkret sein und sollen nur realisierbare Anregungen und Vorschläge enthalten. Die Organe, an die Empfehlungen gerichtet wurden, haben innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, was auf Grund der Empfehlung veranlaßt wird oder aus welchen Gründen denselben nicht gefolgt werden kann. Wird diesen Empfehlungen nicht nachgekommen oder ist der ablehnende Bescheid auf eine Empfehlung unbegründet, hat die Konfliktoder Schiedskommission das Recht, den übergeordneten Leiter davon zu unterrichten. Bleiben durch das Nichtbeachten einer Empfehlung Ungesetzlichkeiten bestehen, dann sollte die Konflikt- oder Schiedskommission den Staatsanwalt des Kreises davon verständigen. (Vgl. § 14 GGG, §22 SchKO und §§ 22 u. 23 KKO);
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 159 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 159) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 159 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 159)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 1-320).

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