Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1969, Seite 153

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 153 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 153); 153 2. Abschnitt Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege §28 keine ziffermäßige Grenze gezogen werden. Das kann im konkreten Fall ein Schaden von 1 ООО M oder mehr sein. Hier ergibt sich trotz der erheblichen schädlichen Folgen in Anbetracht der außergewöhnlich geringen Schuld des Täters, daß ein solches Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig, folglich eine Übergabe möglich ist. Derartige Fahrlässigkeitsdelikte liegen in einer Reihe von Fällen vor, wenn zum Beispiel Havarien im Eisenbahntransport und im Braunkohlentagebau oder fahrlässige Verursachung eines Brandes mit erheblichem Sachschaden herbeigeführt werden. Zu den Folgen der Tat gehören sowohl materielle als auch ideelle Schäden sowie die Herbeiführung bestimmter Gefahrenzustände. Bei einer Reihe von Vergehen, insbesondere Eigentumsdelikten, spielt das Ausmaß des verursachten materiellen Schadens häufig eine große Rolle für die Beurteilung der Gesellschaftswidrigkeit der Tat. Auch hier ist jedoch stets der enge Zusammenhang mit der subjektiven Seite der Handlung zu beachten. Bei vorsätzlichen Straftaten sollte die Grenze des materiellen Schadens bei etwa 5Û0 M gezogen werden. Bei einem höheren Schaden dürfte eine Übergabe in der Regel zu verneinen sein. b) Im Zusammenhang mit der vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes ist auch die Persönlichkeit des Täters zu untersuchen. Dabei ist zu prüfen, inwieweit eine erzieherische Einwirkung durch das gesellschaftliche Gericht zu erwarten ist. Die Erziehbarkeit des Täters findet in der Regel ihren Ausdruck im Grad seiner Schuld und insoweit auch in der Schwere der Tat. Obwohl vom Gesetz die erstmalige Tatbegehung als Übergabevoraussetzung nicht vorgesehen wird, ist bei Personen, die wegen ähnlicher Handlungen bereits vom Gericht oder von einer Konflikt- bzw. Schiedskommission zur Verantwortung gezogen wurden, besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Übergabe geeignet ist, den erforderlichen Erziehungserfolg zu erreichen. c) Die vollständige Aufklärung des Sachverhalts ist notwendige Voraussetzung einer Übergabe. Dabei ist nicht maßgebend, ob der Sachverhalt einfach oder kompliziert ist, sondern ausschlaggebend ist die vollständige Aufklärung des Sachverhaltes, um mit der Übergabeentscheidung sowohl bei einem einfachen als auch bei einem komplizierten Sachverhalt der Konflikt- oder Schiedskommission eine qualifizierte Anleitung zu geben. Dazu gehört als Voraussetzung der Übergabe eines Vergehens an ein gesellschaftliches Gericht im besonderen, daß der Täter seine Tat zugeben muß. Im Ergebnis der vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes muß die Übergabeentscheidung folgende Punkte umfassen: eine umfassende Darstellung des Sachverhaltes und der vorliegenden Beweismittel eine Einschätzung der Handlung unter Angabe des verletzten Strafgesetzes eine tatbezogene Einschätzung der Persönlichkeit des Täters die Gründe für die Übergabe Hinweise auf die Ursachen und Bedingungen der Handlung.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 153 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 153) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 153 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 153)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 1-320).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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