Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1969, Seite 153

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 153 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 153); 153 2. Abschnitt Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege §28 keine ziffermäßige Grenze gezogen werden. Das kann im konkreten Fall ein Schaden von 1 ООО M oder mehr sein. Hier ergibt sich trotz der erheblichen schädlichen Folgen in Anbetracht der außergewöhnlich geringen Schuld des Täters, daß ein solches Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig, folglich eine Übergabe möglich ist. Derartige Fahrlässigkeitsdelikte liegen in einer Reihe von Fällen vor, wenn zum Beispiel Havarien im Eisenbahntransport und im Braunkohlentagebau oder fahrlässige Verursachung eines Brandes mit erheblichem Sachschaden herbeigeführt werden. Zu den Folgen der Tat gehören sowohl materielle als auch ideelle Schäden sowie die Herbeiführung bestimmter Gefahrenzustände. Bei einer Reihe von Vergehen, insbesondere Eigentumsdelikten, spielt das Ausmaß des verursachten materiellen Schadens häufig eine große Rolle für die Beurteilung der Gesellschaftswidrigkeit der Tat. Auch hier ist jedoch stets der enge Zusammenhang mit der subjektiven Seite der Handlung zu beachten. Bei vorsätzlichen Straftaten sollte die Grenze des materiellen Schadens bei etwa 5Û0 M gezogen werden. Bei einem höheren Schaden dürfte eine Übergabe in der Regel zu verneinen sein. b) Im Zusammenhang mit der vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes ist auch die Persönlichkeit des Täters zu untersuchen. Dabei ist zu prüfen, inwieweit eine erzieherische Einwirkung durch das gesellschaftliche Gericht zu erwarten ist. Die Erziehbarkeit des Täters findet in der Regel ihren Ausdruck im Grad seiner Schuld und insoweit auch in der Schwere der Tat. Obwohl vom Gesetz die erstmalige Tatbegehung als Übergabevoraussetzung nicht vorgesehen wird, ist bei Personen, die wegen ähnlicher Handlungen bereits vom Gericht oder von einer Konflikt- bzw. Schiedskommission zur Verantwortung gezogen wurden, besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Übergabe geeignet ist, den erforderlichen Erziehungserfolg zu erreichen. c) Die vollständige Aufklärung des Sachverhalts ist notwendige Voraussetzung einer Übergabe. Dabei ist nicht maßgebend, ob der Sachverhalt einfach oder kompliziert ist, sondern ausschlaggebend ist die vollständige Aufklärung des Sachverhaltes, um mit der Übergabeentscheidung sowohl bei einem einfachen als auch bei einem komplizierten Sachverhalt der Konflikt- oder Schiedskommission eine qualifizierte Anleitung zu geben. Dazu gehört als Voraussetzung der Übergabe eines Vergehens an ein gesellschaftliches Gericht im besonderen, daß der Täter seine Tat zugeben muß. Im Ergebnis der vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes muß die Übergabeentscheidung folgende Punkte umfassen: eine umfassende Darstellung des Sachverhaltes und der vorliegenden Beweismittel eine Einschätzung der Handlung unter Angabe des verletzten Strafgesetzes eine tatbezogene Einschätzung der Persönlichkeit des Täters die Gründe für die Übergabe Hinweise auf die Ursachen und Bedingungen der Handlung.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 153 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 153) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 153 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 153)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 1-320).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Ausschließungsscheine der Wehrkreiskommandos sind als Werteffekten zu behandeln und bei der Entlassung gegen gesonderte Quittung auf der Abgangsverhandlung auszuhändigen.

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