Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Allgemeiner Teil 1969, Seite 138

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 138 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 138); 3. Kapitel Maßnahmen der strafrechtlichen §24 Verantwortlichkeit 138 daß die Sdiadensersatzverpflichtungen, die dem Gesetzesverletzer aus seiner Straftat nach Zivil-, Arbeits- oder Agrarrecht erwachsen, auch bei der Bestimmung des Maßes seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit in geeigneten Fällen soweit angemessene Berücksichtigung finden, als dies deren spezifischer Schutz-, Vorbeugungs- und Erziehungszweck gestattet. Mit seiner grundsätzlichen Orientierung verallgemeinert § 24 bewährte Erfahrungen der Konflikt- und Schiedskommissionen, die durch ihre allseitige Erörterung und Klärung der Zusammenhänge und Folgen von Straftaten eine 4m erwähnten Sinne wirksame Komplexität der Rechtsverwirklichung bereits weitgehend entwickelt haben. 2. Diesen Erfordernissen entsprechend verpflichtet § 24 die Rechtspflegeorgane, darauf hinzuwirken und zwar von den Untersuchungsorganen angefangen (vgl. § 17 Abs. 2 StPO) , daß die geschädigten Bürger oder Institutionen ihre Schadensersatzansprüche im Strafverfahren geltend machen und als Geschädigte an diesem mitwirken. Dafür schafft § 17 StPO, der die rechtliche Stellung und die Mitwirkung des Geschädigten im Strafverfahren sowie die Pflicht der Strafrechtspflegeorgane zur Schadensfeststellung und zur rechtlichen Unterstützung des Geschädigten prinzipiell regelt, eine wesentlich weitergehende verfahrensrechtliche Grundlage, als sie mit dem bisherigen sog. Anschluß-verfahren (§§ 268 ff. StPO [alt]) geboten wurde. Im Sinne dieser verfahrensrechtlichen Grundsatznormen sind, auch über die speziellen Normen der §§ 198, 202 Abs. 4, §§ 222, 242 Abs. 5, §§ 292 und 310 StPO hinaus, die Rechte des Geschädigten sowie dessen aktive, der Wahrheits- und gerechten Entscheidungsfindung dienende Mitwirkung im Strafverfahren zu gewährleisten. Aus den §§ 24 StGB und 17 StPO folgt, daß eine Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch nur noch dann auf den Grund des Anspruchs zu beschränken ist, wenn zwingende Gründe einer umfassenden Schadensfeststellung im Strafverfahren entgegenstehen, insbes. wenn diese im Hinblick auf die Art und Schwere der begangenen Tat mit dem Zweck des Strafverfahrens nicht zu vereinbaren wäre (z. B. Ansprüche aus entfernten, die Gesellschaftswidrigkeit oder -gefährlichkeit der Straftat nicht wesentlich beeinflussenden Nebenfolgen, die jedoch aufwendige Feststellungen erfordern). 3. Abs. 2 ist ein Fall des Absehens von Strafe (vgl. auch § 243 StPO). Er soll gewährleisten, daß auch dann die Verpflichtung zur Wiedergutmachung wie sie nach § 29 Abs. 1 von den gesellschaftlichen Gerichten ausgesprochen werden kann als ausreichende Sanktion angewandt werden kann, wenn die Voraussetzungen für die Übergabe nach § 28 nicht gegeben sind, so vor allem, wenn sich erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens die Sache als zur Übergabe geeignet erweist, diese aber verfahrensrechtlich nicht mehr möglich ist, oder aber, wenn die Verhandlung;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 138 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 138) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil 1969, Seite 138 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 138)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band I, Allgemeiner Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB AT 1969, S. 1-320).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X