Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 68

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 68 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 68); §10 Allgemeiner Teil 68 Sicherheitsverhalten erforderlich macht. Hierunter fallen alle Tätigkeiten außerhalb des Arbeitsbereiches, z. B. Reparatur-und Hobbyarbeiten im häuslichen Bereich, Tätigkeiten im gesellschaftlichen Interesse, wie Pflege, Instandhaltung- und Verschönerungsarbeiten. Pflichten aus Beziehungen zum Geschädigten können sich z. B. aus einem Auftragsverhältnis ergeben. Das ist der Fall, wenn anderen Personen Erziehungsaufgaben übertragen worden sind, unter der Voraussetzung, daß die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten objektiv für einen Zeitraum nicht ausüben können (vgl. Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Anwendung des § 142 StGB vom 21. 10. 1970, NJ 1970/22, Beilage 6 Abschn. 2). Allgemeine iHilfeleistungspflichten bei Not und Gefahr ergeben sich direkt aus dem Strafrecht, z. B. Hilfeleistungspflichten nach § 119, Obhutspflichten nach § 120, aber auch aus dem Zivilrecht (vgl. §§ 323 bis 325 ZGB). Mit der Alternative, daß der Täter durch sein Verhalten für andere Personen oder für die Gesellschaft besondere Gefahren herauf beschwört, werden Sachverhalte erfaßt, in denen der Täter aus vorangegangenem Tun oder Unterlassen bestimmte Gefahrenquellen herbeiführte, und sich daraus für ihn die Verpflichtung ergibt, Schäden zu verhindern. Eine Rechtspflicht aus vorangegangenem Tun wurde z. B. für den Fall verneint, daß der Angeklagte, der beim Nachfüllen einer Lötlampe Terpentin denebengegos-sen hatte, dabeistand und nicht eingriff, als sein Arbeitskollege die Lötlampe in unmittelbarer Nähe des vergossenen Terpentins anzündete (vgl. OGNJ 1970/23, S. 711). 3. Das Merkmal zur Vermeidung schädlicher Folgen oder Gefahren charakterisiert sowohl die Pflichten zur Vornahme einer Tätigkeit, wie z. B. die Pflicht ,zur Hilfeleistung (§ 119), die Anzeigepflicht (§ 225), als auch spezielle Erfolgsabwendungspflichten. §10 Schuldausschluß Schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) handelt nicht, wem die Erfüllung seiner Pflichten objektiv nicht möglich ist oder wer dazu nicht imstande* ist, weil er wegen eines von ihm nicht zu verantwortenden persönlichen Versagens oder Unvermögens die Umstände oder Folgen seines Handelns nicht erfassen oder die ihm unter den gegebenen Umständen obliegenden Pflichten nicht erkennen kann. 1. Mit dieser Bestimmung soll der Bürger vor Überforderungen geschützt und bei entstandenen Fehlhandlungen wegen Unmöglichkeit der Pflichterfüllung von strafrechtlicher Verantwortlichkeit ausgeschlossen werden. Insofern ist § 10 bedeutsam für die richtige Anwendung der ■§ § 5 bis 8, indem er die Grenzen der Schuld mit bestimmt. Die vorliegende Differenzierung der Schuldausschlußgründe ermöglicht und verlangt eine detaillierte Analyse von Verhaltensfehlern, die unter außergewöhnli- chen objektiven und subjektiven Umständen entstanden. Den in § 10 genannten Voraussetzungen ist gemeinsam, daß sie dem Täter eine Entscheidung zum pflichtgerechten Verhalten unmöglich machten oder die Verwirklichung einer pflichtgerechten Entscheidung verhinderten. Der Schuldausschluß ist begründet, wenn eine der genannten Voraussetzungen eine so beträchtliche Intensität erlangt hat, daß die Pflichterfüllung ausgeschlossen ist, oder wenn dies durch eine ungünstige;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 68 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 68) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 68 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 68)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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