Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 63

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 63 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 63); 63 stehende Gefährdung 'bei 'der entsprechenden Tätigkeit des Werktätigen? War dem Täter bekannt, daß er verpflichtet war, die Gefahrenlage zu beseitigen oder elinzuschränken? War dem Täter bekannt, das für die entsprechende Tätigkeit und deren Bedingungen gesetzliche Sicherheitsvorschriften bestehen, die von ihm als Verantwortlichem zu erfüllen bzw. durchzusetzen waren? War dem Täter der konkrete Inhalt dieser Vorschriften bekannt? Hat der Täter trotz Kenntnis seiner Pflichten idle entsprechenden Maßnahmen und Handlungen unterlassen? (Siehe auch NJ 1978/7, S. 291.) Die Bewußtheit der Pflichtverletzung bezieht sich auf die konkret verletzten Pflichten. Folglich liegt eine bewußte Pflichtverletzung vor, wenn 'dem Täter der tatsächliche Inhalt einer Pflicht bekannt war und er diese trotz vorhandener Möglichkeit nicht erfüllte. In allen anderen Fällen liegen /unbewußte Pflichtverletzungen vor. Das trifft z. B. zu, wenn sich Arbeitsschutzverantwortliche nicht genügend über Veränderuhgen in gesetzlichen Gesund-heits- und Arbeitsschutzbestimmungen ihres Aufgabenbereiches oder über die eigene Verantwortung informieren. Da sich das Ausmaß einer Pflichtverletzung nur an Hand der jeweiligen konkreten Tatumstände bestimmen läßt, verbieten (Sich generelle Abstufungen beispielsweise derart, daß bewußte Pflichtverletzungen stets schwerwiegender seien als unbewußte. 4. Eine bewußte Pflichtverletzung wurde in folgenden Beispielen bejaht : Ein Fahrzeug führer, der aus einem berechtigten Anlaß Zweifel an der Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges hegte und deshalb eine Reparaturwerkstatt aufsuchte, mußte feststellen, daß dem von ihm angezeigten Mangel nicht ernsthaft nachgegangen wurde und er insbesondere danach wieder ähnliche Mängel bemerkte . (OGNJ 1970/21,6. 653); beim absichtlichen Unterlassen der Kon- §8 trolle von Schornsteinbauarbeiten (OGNJ 1970/3, S. 85); beim Nichteinweisenlassen eines rückwärtsfahrenden Lkw, dessen Kofferaufbau die Sicht nach hinten stark behindert (OGNJ 1971/13, S. 401); beim Unterlassen aller erforderlichen Untersuchungen durch iden Arzt bei nicht-diagnostizierten Bauchbeschwerden (OGNJ 1970/14, S. 429); beim Schießen auf vermeintliches Wild, ohne sich durch intensive Beobachtung davon zu überzeugen, daß es sich ohne Zweifel um Wild handelt (OGNJ 1969/10, S. 312); wenn ein Leiter bei Schweißarbeiten keine Festlegungen hinsichtlich der Gefährdungsstufe getroffen und auch keine eindeutigen Sicherheitsmaßnahmen entsprechend § § 4 un d 5 der AB А О 615/1 angeordnet hat (OGNJ 1974/4, S. 118); wenn eine Krippenerzieherin Medikamente nicht unter Verschluß gehalten hat, so daß die Kinder Zugang zu diesen haben, und es unterließ, trotz Wahrnehmung der im Gruppenraum herumliegenden Medikamente sofort ärztliche Hilfe zu holen (OGNJ 1974/9, S. 277); wenn ein Arbeitsschutzverantwortlicher nicht die Erfüllung der Pflichten nach-geordneter Leiter kontrollierte, obwohl vorher arbeitsschutzwidrige Zustände fest-'gestellt wurden, also mit einer unmittelbaren Gefahr für andere gerechnet werden muß bzw. aus anderen Umständen zu erkennen ‘war, daß Gefahren möglich sind (hier Verzicht auf eine dritte Dichtheitsprüfung einer erd verleg ten Azetylen-Gasleitung, OGNJ 1976/22, S. 687); wenn ein Arbeitsschutzverantwortlicher eine gesetzlich geforderte Schutzvorrichtung (hier an einer Fräsmaschine) nicht anbringen ließ (OGNJ 1976/23, S. 719). 5. Hinsichtlich der Voraussehbarkeit der Folgen ist davon auszugehen, daß der Täter die von ihm herbeigeführten Folgen nicht voraussah, ihm aber dazu die Möglichkeit gegeben war. Maßstab fiür die Beantwortung 'dieser Frage 1st zunächst der Sachverhalt selbst. Dieser kann so beschaffen sein, daß sich Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 63 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 63) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 63 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 63)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt mit Beginn der Unterbringung und Verwahrung auf hohem Niveau gewährleistet werden. Auf die Suizidproblematik wird im Abschnitt näher eingegangen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X