Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 581

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 581 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 581); 581 Einführungsgesetz zum StGB und zur StPO Diese Bestimmungen regelten die Verwirk- Rechtsvorschriften ausgesprochen wurden lichung von Strafen, die nach aufgehobenen und sind inzwischen gegenstandslos. §11 Redite und Pflichten des Kapitäns bei strafbaren Handlungen an Bord (1) Bei Verdacht einer strafbaren Handlung an Bord eines Seeschiffes der Deutschen Demokratischen Republik ist der Kapitän verpflichtet, die erforderlichen Sicherungs-maßnahmen zu veranlassen. Er hat insbesondere die notwendigen Beweise zu sichern. Dazu kann er in Anwesenheit von zwei Schiffsoffizieren die Sachen eines Verdächtigen durchsuchen und solche Sachen, die als Beweismittel dienen können, in Verwahrung nehmen. (2) Der Kapitän kann einen Verdächtigen in Gewahrsam nehmen, wenn a) Tatsachen festgestellt sind, aus denen zu schließen ist, daß sich der Verdächtige unerlaubt von Bord entfernen will, um sich der Strafverfolgung zu entziehen, oder b) Tatsachen festgestellt sind, aus denen zu schließen ist, daß der Verdächtige Spuren der Straftat vernichten oder Beweismittel beiseite schaffen will, oder daß er Zeugen oder Beteiligte zu einer falschen Aussage oder dazu verleiten will, sich der Zeugenpflicht zu entziehen. Der Kapitän hat eine vorzeitige Rückführung des in Gewahrsamgenommenen anzustreben. (3) Über die durchgeführten Maßnahmen ist ein Protokoll zu fertigen, das zusammen mit einer Liste der in Verwahrung genommenen Sachen an das zuständige Strafverfolgungsorgan zu übergeben ist. (4) (aufgehoben) 1. Diese Bestimmung sieht Maßnahmen strafprozeßrechtlichen Charakters vor, um Ordnung und Sicherheit an Bord eines Seeschiffes aufrecht zu erhalten, sofern diese durch strafbare Handlungen gefährdet sind, und dient gleichzeitig der Sicherung der Strafverfolgung bei derartigen Handlungen. Diese Regelung des EGStGB/ StPO wurde in die VO über die Arbeit und das Verhalten an Bord von Seeschiffen Seemannsordnung vom 2. 7. 1969 (GBl. II 1969 Nr. 58 S. 381) übernommen, die gleichzeitig angewendet wird und weitere Einzelheiten regelt (vgl. § 31 Abs. 4, § 46 dieser VO). Als Maßnahmen sind die Sicherung der Beweise und das Ingewahrsamnehmen eines Verdächtigen zulässig. 2 2. Voraussetzung ist der Verdacht einer strafbaren Handlung. Die Prüfung, ob ein Verdacht vorliegt, obliegt dem Kapitän. Er ist berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. 3. Zur Sicherung von Beweisen kann er die Sachen des Verdächtigen durchsuchen. Dazu gehören sowohl die persönlichen Sachen des Verdächtigen als auch die ihm zur Verfügung stehenden Unterkünfte, Behältnisse und Schlafgelegenheiten an Bord des Schiffes. Die Durchsuchung ist in Anwesenheit von zwei Schiffsoffizieren durchzuführen; es ist ein Protokoll anzufertigen und eine Liste der in Verwahrung genommenen Sachen aufzustellen. Beide müssen vom Kapitän und den zwei Schiffsoffizieren unterzeichnet werden. Dem Verdächtigen ist bekanntzugeben, welche Sachen in Verwahrung genommen wurden. Auf dem Protokoll und der Liste ist zu vermerken, daß er von der Durchsuchung und Verwahrung Kenntnis genommen hat. Sie sind von ihm zu unterschreiben. Bei der Durchsuchung soll der Verdächtige anwesend sein. Ihm ist ein Verzeichnis der in Verwahrung genommenen Sachen zu geben, sofern dadurch der Zweck der Sicherungsmaßnah-;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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