Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 561

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 561 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 561); 561 Militärstraftäten §272 (z. В. so lange, bis ein für den Vorgesetzten günstiger Zeitpunkt gegeben ist). Bei der Begehungsform der Nötigung müssen die objektiven Kriterien des § 129 gegeben sein. 6. Strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt Vorsatz voraus. Der Täter muß erkennen, daß eine ordnungsgemäß eingereichte Beschwerde eines Unterstellten vorliegt, zu deren Bearbeitung oder Weiterleitung er §272 Verrat militärischer Geheimnisse (1) Wer militärische Geheimnisse unerlaubt offenbart, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer geheimzuhaltende militärische Dokumente oder Gegenstände sich unerlaubt verschafft, für Unbefugte zugänglich aufbewahrt oder durch vorsätzliche Verletzung der Vorschriften über die Wachsamkeit geheimzuhaltende militärische Dokumente oder Gegenstände fahrlässig abhanden kommen läßt oder militärische Geheimnisse fahrlässig offenbart. dienstlich verpflichtet ist. Die Nichtbearbeitung, das Zurückbehalten und die Nötigung zur Rücknahme müssen bewußt erfolgen, wobei das Motiv verschiedenster Art sein kann (z. B. Angst vor Kritik an der eigenen Person, persönliche Vorbehalte gegen den Beschwerdeführer). 7. § 271 ist gegenüber § 129 das spezielle Gesetz. Tateinheit mit § 266 ist möglich. (3) Wer durch die Tat schwere Folgen für die Gefechtsbereitschaft oder Kampffähigkeit der Truppe vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Im Verteidigungszustand wird die Tat nach Absätzen 1 und 2 mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung und die Tat nach Absatz 3 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. 1. Der Schutz militärischer Geheimnisse gegenüber jedermann ist ein wichtiges Gebot der Landesverteidigung. Ausgehend von der prinzipiellen Forde-, rung des Art. 1 des Strafgesetzbuches und des Fahneneides soll § 272 dazu beitragen, die militärische Geheimhaltung und Wachsamkeit zu sichern. Ein besonderes Anliegen dieser Norm besteht in der Erziehung aller Militärpersonen zur Wahrung der militärischen Geheimnisse. 2 2. Militärische Geheimnisse (Abs. 1) sind alle nicht offenen Angaben in Wort, Schrift, Bild und Ton, die über den Gefechtswert Auskunft geben. Welche Angaben der Geheimhaltung unterliegen, ergibt sich aus Dienstvorschriften, aus anderen militärischen Bestimmungen, aus Kennzeichnungen (Geheimhaltungsstufen) und aus Verpflichtungen, z. B. bei bestimmten Diensten. N 3. Geheimzuhaltende militärische Dokumente (Abs. 2) sind alle mit einer Geheimhaltungsstufe (VVS, GVS usw.) versehenen Dokumente \ (Schriftstücke, Druckerzeugnisse, militärische Bestimmungen, Tonbänder usw.). Weiterhin zählen dazu alle nachweispflichtigen Unterlagen. Darüber hinaus können auch nicht nachweispflichtige oder nicht Verschlußcharakter tragende Dokumente geheimzuhalten sein, wenn die in ihnen enthaltenen Angaben 36 StGB Kommentar;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die komplexe politisch-operative Sicherung der Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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