Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 557

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 557 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 557); ?557 Militaerstraftaten ? 269 oder Misshandlungen Unterstellter vor, dung. Tateinheit mit ?? 116 und 117 ist kommt ? 268, nicht aber ? 115 zur Anwen- moeglich. ?269 Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte (1) Ein Vorgesetzter, der Unterstellte zur Verletzung von Dienstvorschriften auffordert oder ihre Verletzung aus Nachlaessigkeit oder Pflichtvergessenheit duldet, wird, wenn durch dieses Verhalten des Unterstellten fahrlaessig schwere Folgen fuer das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder fuer die Gefechtsbereitschaft oder Kampffaehigkeit der Truppe verursacht werden, mit Freiheitsstrafe bis zu fuenf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewaehrung oder mit Strafarrest bestraft. (2) Wer die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu acht Jahren bestraft. 1. Die Vorgesetzten haben eine grosse Verantwortung fuer die Fuehrung, Erziehung und Aufsicht der ihnen Unterstellten. Die Bedingungen des militaerischen Lebens verlangen es u. a., alle Befehle und Dienstvorschriften konsequent zu befolgen und durchzusetzen. Zur Dienstaufsichtspflicht aller Vorgesetzten gehoert es, die Unterstellten zur strikten Einhaltung der Dienstvorschriften zu erziehen. Anliegen dieser Norm ist es, die Vorgesetzten zur konsequenten Durchsetzung der Dienstvorschriften in ihren Bereichen anzuhalten und diesbezuegliche Pf licht Vergessenheit und Nachlaessigkeit im Dienst zu bekaempfen. 2 2. Die Aufforderung zur Verletzung der Dienstvorschriften (Abs. 1) setzt in der Regel ein aktives Handeln des Taeters voraus. Es kann aber auch durch passives Handeln verwirklicht werden. Daae Auffordern kann durch Wort, Schrift und auch durch die Wirkung des eigenen Beispiels erfolgen. Hierunter ist das Verhalten eines Vorgesetzten zu verstehen, der selbst vorschriftswidrig handelt und dadurch seine Unterstellten, vor allem unerfahrene Soldaten, zur gleichen Verhaltensweise veranlasst. Das vorschriftswidrige Handeln der Unterstellten muss in diesem Falle jedoch im engen Zusammenhang mit der Pflichtverletzung des Vorgesetzten stehen (OG-Urteil vom 11. 6. 1970/ZMSt 4/70). 3. Die Duldung der Verletzung der Dienstvorschriften besteht vor allem darin, dass der Taeter nicht einschreitet und damit nicht pflichtgemaess handelt, wenn er erkennt, dass sein Unterstellter sich vorschriftswidrig verhaelt. Ein Vorgesetzter, der gemaess den militaerischen Bestimmungen verpflichtet ist, seine Unterstellten in bestimmte Dienste einzuweisen oder zu belehren (z. B. Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen) und dieses unterlaesst, wird nur dann die Duldung im Sinne des Tatbestandes erfuellen, wenn die Unterstellten ein vorschriftsmaessiges Handeln nicht kennen, nach eigenem Ermessen zu handeln gezwungen sind und es demnach zu Vorschriftenverletzungen kommen kann (OG-Urteil vom 1. 6. 1972/2 ZMSt 3/72). Das einfache Unterlassen einer Belehrung von Unterstellten, die bereits mit der entsprechenden Vorschrift frueher vertraut gemacht wurden, ist keine Duldung (z. B. Unterlassung einer Wachbelehrung bei Soldaten, die bereits mehrfach dieselbe Wache durchgefuehrt haben). Die Duldung muss aus Nachlaessigkeit oder Pflichtvergessenheit erfolgen. Die Verhaltensanforderungen an den Vorgesetzten muessen in Uebereinstimmung mit seinen objektiven und subjektiven Handlungsmoeglichkeiten stehen und duerfen nicht zu einer Ueberforderung fuehren (OG-Urteil vom 10. 12. 1970/ZMSt 6/70). Eine Duldung von Vorschriftenverletzun-;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 557 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 557) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 557 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 557)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und zu ihrer tschekistischen Befähigung für eine qualifizierte Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu nutzen. Die Lösung der in dieser Richtlinie festgelegten Aufgaben hat im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum-Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen zu ziehen. Nach ist der Vorgang zu archivieren. Seine Reaktivierung und Neuregistrierung ist möglich, wenn die Gründe, die zur führten, nicht mehr gegeben sind.

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