Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 544

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 544 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 544); §260 Besonderer Teil 544 des § 251 Abs. 2 nur wegen Anstiftung oder Beihilfe zur Meuterei strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Beteiligen sie sich an der Durchführung der Meuterei, ist ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit z. B. nach den §§ 212, 214 und 216 bzw. 217 zu prüfen. 9. Vorbereitungshandlung (Abs. 3) zur Meuterei ist das Schaffen von konkreten Voraussetzungen oder Bedingungen für die Ausführung der Tat, ohne daß mit der Ausführung der Zusammenrottung bereits begonnen wurde. Eine Vorbereitungshandlung besteht insbesondere darin, andere Militärpersonen zur Zusammenrottung aufzufordern sowie bestimmte Zielvorstellungen zu unterbreiten, welche der in den §§257 oder 267 beschriebenen Handlungen begangen werden sollen. Der Versuch der Meuterei besteht in der Zusammenrottung, ohne daß bereits zu Handlungen im Sinne der §§ 257 oder 267 übergegangen wurde. Befehlsverweigerungen bzw. Nichtausführung von Befehlen oder Angriffs- bzw. Widerstandshandlungen vollenden die Straftat. Rücktritt von Vorbereitung und Versuch ist auch für jeden einzelnen Teilnehmer an der Straftat nach § 259 möglich (vgl. § 21). Soweit durch den Rücktritt eines Teils der Täter die Zusammenrottung überhaupt entfällt, sind jedoch die übrigen Täter wegen versuchter Meuterei und, falls sie weitere Befehlsverletzungen begehen, tateinheitlich wegen einer vollendeten Straftat gemäß §§ 257 oder 267 verantwortlich, sobald derartige Handlungen von ihnen begangen werden. Für den Rädelsführer oder den Organisator kann der Rücktritt vom Versuch nur dann strafbefreiende Wirkung haben, wenn er die Vollendung der Straftat durch die anderen Mittäter verhindert. 10. Für die Erfüllung des Tatbestandes ist Vorsatz erforderlich. Fahrlässig herbeigeführte schwere Folgen sind ausschließlich den Tätern straferschwerend anzurechnen, denen die Umstände der Entstehung dieser Folgen bekannt waren oder die sie auf andere Weise hätten voraussehen können (vgl. § 11 Abs. 2). 11. Tateinheit mit §§ 116, 117 ist möglich. § 260 Feigheit vor dem Feind (1) Wer sich aus Feigheit oder Mutlosigkeit freiwillig gefangen gibt, sich weigert, die Waffe zu gebrauchen oder sich in anderer Weise feige vor dem Feind verhält, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. 2 (2) Ebenso wird bestraft, wer aus Feigheit oder Mutlosigkeit Kriegsmittel oder Truppen dem Feind übergibt oder freiwillig überläßt. 1. Mit dieser Norm soll die Gefechtsbereitschaft der Truppe im Gefecht und im sonstigen Einsatz vor Feigheit, Resignation und Panik gesichert werden. Sie dient der Anerziehung von Mut, Kampfentschlossenheit und Opferbereitschaft bei den Soldaten, Unteroffizieren,' Fähnrichen und Offizieren der NVA und der anderen Organe bei der Erfüllung des militärischen Klassenauftrages. Dieser Tatbestand ist vor allem im Verteidigungszustand anwendbar. 2. Feigheit und Mutlosigkeit sind nicht schlechthin menschliches Versagen des Täters, sondern ständige oder zeitweilige Grundhaltungen, die der im Fahneneid, den Gesetzen und den Vorschriften verlangten Tapferkeit und den sonstigen geforderten;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 544 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 544) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 544 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 544)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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