Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 470

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 470 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 470); ?Besonderer Teil 470 der Methode des Vorgehens und des Inhalts der ergriffenen Massnahme. Durch verbindliche Zeichengebung erfolgende Verkehrsregelung eines VP-Verkehrspo-stens, angeordnete oder gemaess ? 12 VP-Gesetz erforderliche polizeiliche Ausweiskontrollen, Gaststaettenkontrollen des ABV, um die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutze der Jugend zu ueberpruefen, Vollstreckung eines Haftbefehls durch ordnungsgemaesse Zufuehrung sind z. B. sowohl ihrem Inhalt als auch der Ausfuehrungsmethode nach offensichtlich pflichtgemaess vorgenommen. Pflichtgemaess sind auch solche Massnahmen, die in der gegebenen Situation zunaechst erforderlich erscheinen, sich aber nach weiterer Aufklaerung des Falles als nicht notwendig erweisen. Weigert sich z. B. ein Kraftfahrer, der in verkehrsgefaehrdender Fahrweise oder auf Grund seines sonstigen Verhaltens den Anschein erheblichen Alkoholeinflusses erweckt, in ein Pruefroehrchen zu atmen und muss er deshalb der aerztlichen Blutalkoholbestimmung zugefuehrt werden, in deren Ergebnis sich erweist, dass keine Alkoholeinwirkung vorliegt, hebt dieser Umstand die Pflichtgemaessheit der nach den Tatumstaenden gebotenen Massnahmen nicht nachtraeglich auf. Widerstandshandlungen des Betroffenen bleiben auch unter solchen Umstaenden tatbestandsmaessig. Der Taeter hat* kein Recht, Widerstand zu leisten, auch wenn er weiss, dass die Blutalkoholpruefung ohne Ergebnis verlaufen wird. In Einzelfaellen kann die Pflichtgemaessheit der Dienstdurchfuehrung auch von zwingenden Formvorschriften abhaengen. So darf die Durchsuchung von Wohnungen oder anderen umschlossenen Raeumen oder die Beschlagnahme von Gegenstaenden, soweit sie nicht in Gegenwart des Staatsanwalts erfolgt, oder die Voraussetzungen des ? 113 Abs. 3 StPO gegeben sind, nur unter Hinzuziehung von zwei unbeteiligten Buergern vorgenommen werden, die nicht Angestellte eines Untersuchungsorgans sein duerfen (? 113 Abs. 1 StPO). Bei Verletzung dieser zwingenden Vorschriften fehlt es an der Pflichtgemaessheit der Dienstausuebung. Behinderungshandlungen stellen keinen Widerstand dar, sie sind nur strafbar, wenn sie einen anderen Tatbestand z. B. Koerperverletzung erfuellen. 5. In Faellen, in denen zur Verhinderung, oder Beseitigung von Stoerungen der Ordnung und Sicherheit individuell gezielte, in koerperlicher Einwirkung oder der Anwendung von Hilfsmitteln bestehende Massnahmen gegen einzelne Personen oder Persoe-nengruppen notwendig werden, sind sowohl Anlass, als auch Art und Weise polizeilichen Einschreitens von Bedeutung. Das VP-Gesetz laesst in ? 16 Abs. 2 die koerperliche Einwirkung nur zu, wenn: der Deutschen Volkspolizei bei der Ausuebung ihrer Befugnisse Widerstand entgegengesetzt wird oder von ihr angeordnete Massnahmen, deren Durchfuehrung unerlaesslich ist, behindert oder nicht befolgt werden und andere Mittel nicht ausreichen, um ernste Auswirkungen fuer die oeffentliche Ordnung und Sicherheit zu verhindern. Das Anwenden von Hilfsmitteln ist gestattet, wenn es notwendig wird, um Gewalttaetigkeiten abzuwehren oder Fluchtversuche zu verhindern oder die koerperliche Einwirkung nicht zum Erfolg fuehrt. Dabei muessen die Mittel im Verhaeltnis zur Art und Schwere der Rechtsverletzung und des Widerstandes stehen. Generell gilt sowohl fuer die koerperliche Einwirkung als auch fuer die Anwendung von Hilfsmitteln, dass sie nur solange zulaessig sind, bis der Zweck der Massnahme erreicht ist. Geht es z. B. allein darum, die Personalien des Taeters einer Ordnungswidrigkeit festzustellen und ist es hierzu erforderlich, den Betreffenden festzuhalten, dann darf das nur solange erfolgen, bis seine Personalien zweifelsfrei festgestellt sind. Hat der Taeter einen Personalausweis bei sich und ergeben sich keine Zweifel an dessen Echtheit und Gueltigkeit, sind weitere Massnahmen, beispielsweise die Zufuehrung, nicht mehr erforderlich und deshalb unzulaessig (OG-Urteil vom 28. 6. 1968/1 b Zst 2/68). 6. Die Begehungsweise des Widerstandes besteht im Hindern der von ? 212 geschuetz-;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 470 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 470) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 470 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 470)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist. Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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