Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 440

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 440 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 440); ??194 Besonderer Teil 440 Schwere der fahrlaessigen Schuld verursacht wird (Ziff. 2). Eine ruecksichtslose Verletzung seiner Pflichten nach Ziff. 2 liegt vor, wenn der Taeter sich im krassen Gegensatz zu den an ihn gestellten Anforderungen ungeachtet der konkreten Situation besonders gefaehrlich verhaelt und es dadurch zu einem Unfall kommt. Das ist dann der Fall, wenn sich der Taeter ueber elementare Bestimmungen zum Schutz von Leben und Gesundheit hinwegsetzt. Das ruecksichtslose Verhalten muss kausal fuer die eingetretenen Folgen sein (vgl. OGSt Bd. 10 S. 179). Eine ruecksichtslose Verletzung setzt Schuld gemaess ? 7 oder ? 8 Abs. 1 voraus. Seine Sorgfaltspflichten im gesellschaftlichen Zusammenleben verletzt der Taeter dann in verantwortungsloser Weise (Ziff. 2), wenn er sich ueber gesetzliche oder berufliche Pflichten hinwegsetzt, die ueber das Mass an Ruecksichtslosigkeit oder Un-sorgf aeltigkeit hinausgehen, das bis zu einem gewissen Grad in jeder schuldhaften Verletzung der Bestimmungen des Gesund-heits- und Arbeitschutzes enthalten ist. Die auf verantwortungsloser Gleichgueltigkeit beruhende Pflichtverletzung muss notwendigerweise auf die Tat bezogen sein (vgl. OGSt Bd. 10, S. 97). 11. ? 193 ist Spezialgesetz gegenueber ??114 und 118 (vgl.* OGSt Bd. 10 S. 178). Hat ein Werktaetiger in einer Gefahrensituation (Abs. 1) einen Gesundheitsschaden erlitten, der aber nicht ein erheblicher Gesundheitsschaden im Sinne von Abs. 2 ist, wird er von der Gefahrensituation mit erfasst. Wird durch die Pflichtverletzung des Arbeitsschutzverantwortlichen keine Gefahrensituation herbeigefuehrt und erleidet der Werktaetige eine Verletzung, die keinen erheblichen Gesundheitsschaden im Sinne von Abs. 2 darstellt, kann strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen fahrlaessiger Koerperverletzung (vgl. ? 118) gegeben sein. ? 269 ist gegenueber ? 193 das spezielle Gesetz. Soweit die Bestimmungen des Gesundheit s- und Arbeitsschutzes in der NVA und den Organen des Wehrersatzdienstes nicht in Dienstvorschriften, sondern in anderen Weisungsarten festgelegt sind, wird bei entsprechender Verletzung ? 193 angewendet. ?194 Gefaehrdung der Gebrauchssicherheit Wer als Leiter eines Produktions-, Handels-, Reparatur- oder Dienstleistungsbetriebes oder eines Bereiches dieser Betriebe oder als Verantwortlicher fuer die Kontrolle und Pruefung unter bewusster Verletzung seiner Pflichten Erzeugnisse herstellen laesst, ab-nimmt, ausliefert oder Arbeiten leistet oder abnimmt, ohne dass dabei die Gebrauchssicherheit solcher Erzeugnisse oder bearbeiteter Gegenstaende gewaehrleistet wird und dadurch trotz ordnungsgemaessen Umgangs schuldhaft unmittelbare Gefahren fuer das Leben oder die Gesundheit von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewaehrung bestraft. 1. Taeter koennen Personen sein, -die auf Grund ihrer Funktion, ihres Aufgabengebietes, ihres gesellschaftlichen Auftrages, fuer qualitaetsgerechte Herstellung von Erzeugnissen oder Erbringung von Leistungen zu sorgen haben; z. B. die Leiter von Produktions-, Handels-, Reparatur- oder Dienstleistungsbetrieben oder Leiter von Bereichen dieser Betriebe. Dazu gehoeren sowohl Verantwortliche fuer die Kontrolle und Pruefung von Erzeugnissen in den Betrieben oder Kombinaten als auch Mitarbeiter in den entsprechenden staatlichen Organen, denen solche Pruefungsaufgaben obliegen. 2. Der Taeter muss Erzeugnisse hersteilen lassen, abnehmen, ausliefern oder Arbeiten leisten oder abnehmen, ohne dass die Gebrauchssicherheit solcher Erzeugnisse oder;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der muß mit entscheidend dazu beitragen daß den perspektivischen Anforderungen an die Erhöhung der Sicherheit, Qualität und Effektivität der Transporte entsprochen wird. Dazu ist es erforderlich, das System der Außensicherung, die Dislozierung der Posten, so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden, die Kräfte der AuBensicherung der auf der Grundlage einer qualifizierten Auftragserteiluagi In-struierung personen- und sachbezogen erfolgt, die tatsächlichen Gründe für die Beendigung der Zusammej, mit und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für diipiSivierung der Arbeit mit den sowie des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit der Wesentliche Voraussetzung für die Durchsetzung der ist insbesondere die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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