Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 434

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 434 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 434); ??192 Besonderer Teil 434 1. Nach Abs. 1 tritt strafrechtliche Verantwortlichkeit fuer die Verursachung einer Umweltgefahr auch ein, wenn die in ? 191 a Abs. 1 genannten Handlungen fahrlaessig begangen werden und dadurch fahrlaessig eine Gemeingefahr herbeigefuehrt wird. 2. Absatz 2 erfasst die Handlungen, bei denen der Taeter durch die fahrlaessige Verunreinigung fahrlaessig einen erheblicher Gesundheitsschaden oder den Tod eines Menschen verursacht hat (vgl. ? 193 Anm. 9). 3. Ein schwerer Fall (Abs. 3) liegt vor, wenn durch die Tat fahrlaessig mehrere Menschen getoetet werden oder die Handlung auf einer ruecksichtslosen Verletzung der Bestimmungen zum Schutze des Bodens, des Wassers oder der Luft beruht oder der Taeter seine Sorgfaltspflichten in besonders verantwortungsloser Weise verletzt hat. Zu den Anwendungsvoraussetzungen des schweren Falles vgl. ? 193 Anm. 10. 4. Da ? 191 b ausschliesslich als Fahrlaessigkeitsdelikt ausgestaltet ist, ist der Versuch im Gegensatz zu ? 191 a nicht strafbar. 5. Tateinheit mit ?? 167, 193 StGB und ?13 Giftgesetz ist moeglich. ?192 Gemeingefahr Gemeingefahr ist eine unmittelbare Gefahr fuer das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder fuer bedeutende Sachwerte. Eine Gemeingefahr liegt auch vor, wenn die lebenswichtige Versorgung der Bevoelkerung erheblich beeintraechtigt ist. 1. Eine Gemeingefahr liegt vor, wenn eine unmittelbare Gefahr fuer das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeigefuehrt wird. Der Taeter muss eine akute Gefahrensituation heraufbeschwoeren, die jederzeit in ein das Leben oder die Gesundheit von Menschen, auch eines einzelnen individuell nicht bestimmten Menschen, oder bedeutende Sachwerte schaedigendes Ereignis Umschlaegen ????. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die einmal herbeigefuehrte Gemeingefahr vom Taeter in der Regel nicht mehr begrenzt oder auf einen bestimmten Erfolg beschraenkt werden kann (vgl. OGNJ ?970/20, S. 619). 2 2. Eine Gemeingefahr fuer bedeutende Sachwerte kann sich sowohl aus dem Geldwert als auch aus der Bedeutung der Sache fuer die Volkswirtschaft, die Landesvertei- digung oder die Pflege der Kultur ergeben. 3. Eine Gemeingefahr kann auch vorliegen, wenn die lebenswichtige Versorgung der Bevoelkerung erheblich beeintraechtigt ist. Dazu gehoert die Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Gas, Strom, aber auch die aerztliche Betreuung, sowie das ordnungsgemaesse Funktionieren des Transport- und Nachrichtenwesens. Regionale Beeintraechtigungen koennen ausreichen. Es ist nicht notwendig, dass die Versorgungsstoerung Katastrophencharakter angenommen hat. Allerdings muss die lebenswichtige Versorgung der Bevoelkerung erheblich beeintraechtigt sein. Dabei ist von den konkreten Bedingungen im betroffenen Lebensbereich auszugehen. Voruebergehende geringere Schwierigkeiten und Unbequemlichkeiten werden hier nicht erfasst.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 434 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 434) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 434 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 434)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu erreichen Um die tägliche Arbeit mit den zielstrebig und systematisch, auf hohem Niveau zu organisieren, eine höhere politisch-operative Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen die Verantwortung dafür, daß es dabei nicht zu Überspitzungen und ungerechtfertigten Forderungen an die kommt und daß dabei die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Belehrung über die Rechte als Beschuldigter ist dem auch in sachlicher Art und Weise der Sinn und Zweck des Ermittlungsverfahrens zu erklären.

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