Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 419

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 419 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 419); ?419 Straftaten gegen das persoenliche und private Eigentum ? 178 ? 178 Betrug zum Nachteil des persoenlichen oder privaten Eigentums (1) Wer einen anderen durch Taeuschung zu eider Vermoegens Verfuegung veranlasst, die das persoenliche oder private Eigentum schaedigt, um sich oder anderen rechtswidrig Vermoegens vorteile zu verschaffen, wird wegen Betruges zum Nachteil persoenlichen oder privaten Eigentums ur Verantwortung gezogen. (2) Der Versuch ist strafbar. Zu einigen Problemen der ?? 177 und 178: Entnehmen Mitarbeiter einer privaten Gaststaette die z. B. durch ueberhoehte Preisforderungen erzielten Mehreinnahmen zum Zwecke des persoenlichen Verbrauchs, so ist das neben der Schaedigung der Kunden durch Betrug auch Diebstahl zum Nachteil privaten Eigentums. Sie haben diese Mittel im Rahmen ihres Arbeitsrechtsverhaeltnisses, also im Namen des Betriebes (der Gaststaette) kassiert und folglich ist es Eigentum des Betriebsinhabers (OG-Urteil vom 15. Mai 1975/2 a Zst 3/75). Entleiht sich jemand von einem anderen eine Sache in der Absicht, diese dem Ent-l?iher nicht wieder zurueckzugeben, sondern sie sich rechtswidrig anzueignen, so begeht er Diebstahl und nicht Betrug, da der Verleiher stets Eigentuemer der verliehenen Sache bleibt (vgl. auch ? 280 ZGB, OG-Urteil vom 13.12.1974/lb Ust 51/74). Taeuscht ein im Vaterschaftsfeststellungsverfahren Verklagter seine Identitaet mit einer anderen zur Blutentnahme fuer ein Blutgruppengutachten erschienenen Person vor und wird auf Grund dieses Gutachtens die Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung von Unterhalt durch Urteil abgewiesen, so ist der Tatbestand des Be- trugs zum Nachteil des persoenlichen Eigentums erfuellt. Fuer die Hoehe des mit dieser Straftat verursachten materiellen Schadens ist die Gesamtsumme der berechtigten Unterhaltsforderungen des Kindes bis zu seiner wirtschaftlichen Selbstaendigkeit massgebend (vgl. BG Potsdam, NJ 1975/12, S. 373). Werden von den Mitarbeitern einer Gaststaette Waren (Speisen und Getraenke), die vom Veranstalter nicht verbraucht aber bezahlt wurden, an andere Buerger noch einmal verkauft, so ist das kein Betrug zum Nachteil der Buerger (Gaeste), soweit sie nicht ueber Menge, Qualitaet und Preis getaeuscht wurden. Zu pruefen ist aber, ob ein Verstoss gegen hygienerechtliche Bestimmungen vorliegt. Verkauft jemand einem anderen eine Sache (z. B. Pkw) zu einem ueberhoehten Preis, so ist das kein Betrug zum Nachteil des Kaeufers, wenn der Kaeufer weiss, dass er einen hoeheren als den gesetzlich zulaessigen Preis zahlt und dieser Ueberpreis von beiden Vertragspartnern vereinbart wurde (vgl. ?68 Abs. 2 u. ? 69 Abs. 2 ZGB). Ein solches Verhalten ist unter dem Gesichtspunkt des Verstosses gegen die Preisvorschriften zu pruefen (vgl. OGNJ 1974/21, S. 657). ? 179 Verfehlung zum Nachteil persoenlichen oder privaten Eigentums Wer einen Diebstahl oder Betrug zum Nachteil persoenlichen oder privaten Eigentums begeht, der unter Beruecksichtigung aller Umstaende der Tat, wie des Schadens, der Schuld des Taeters und seiner Persoenlichkeit geringfuegig ist, wird wegen einer Verfehlung zur Verantwortung gezogen.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 419 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 419) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 419 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 419)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den Rechtspflegeorganen Entwicklung der Bearbeitung von Unter- suchungsvorgängen Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den an-deren Sicherheitsorganen. Die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen durch den Betreffenden kann sowohl durch Staatssicherheit als auch im Zusammenwirken mit anderen staatlichen oder gesellschaftlichen Organen erfolgen.

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