Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 413

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 413 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 413); ?413 Straftaten gegen sozialistisches Eigentum und Volkswirtschaft ? 174 ?174 Faelschung von Geldzeichen (1) Wer gueltige Geldzeichen (Noten oder Muenzen) der Waehrung der Deutschen Demokratischen Republik oder fremder Waehrungen nachmacht, um sie als echt zu verwenden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuenf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewaehrung bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer 1. echten Geldzeichen durch Verfaelschung den Anschein eines hoeheren Wertes gibt, um sie zu diesem Wert zu verwenden; 2. aus dem Umlauf gezogenen Geldzeichen durch Verfaelschung den Anschein der Gueltigkeit gibt, um sie als noch gueltig zu verwenden; 3. nachgemachte oder verfaelschte Geldzeichen sich beschafft oder einfuehrt, um sie als echt, hoeherwertig oder gueltig zu verwenden. (3) In schweren Faellen der Geldzeichenfaelschung wird der Taeter mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren bestraft. Ein schwerer Fall liegt vor, wenn eine erhebliche Gefaehrdung des Geldverkehrs eintritt, insbesondere wenn wegen der Tat bestimmte Geldzeichen aus dem Verkehr gezogen werden muessen. * \ (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Den Geldzeichen werden Postwertzeichen, Freistempelabdrucke und internationale Antwortscheine gleichgestellt. 1. ?? 174, 175 schuetzen die Waehrung der DDR. Sie gewaehrleisten im Zusammenhang mit der von der Staatsbank ausgeuebten Kontrolle des Geldzeichenumlaufs das Vertrauen aller Zahlungsempfaenger auf die Integritaet und Kursfaehigkeit der Noten und Muenzen der Waehrung der DDR. Geschuetzt wird auch die fremde Waehrung. Es ist gleich, ob das Falschgeld innerhalb oder ausserhalb der DDR hergestellt, erworben oder in Umlauf gesetzt worden ist. Bei Straftaten von Auslaendern im Ausland vgl. ? 80 Abs. 3 Ziff. 2 und Internationales Abkommen zur Bekaempfung der Falschmuenzerei vom 20. 4. 1929 (RGBl. II 1933 S. 913 ff. und Bekanntmachung ueber die WiederanWendung multilateraler internationaler Uebereinkommen vom 16. 4.1959, GBl. 1 1959 Nr. 30 S. 506). 2 2. Gegenstand der Nachahmung oder Verfaelschung sind nur die in den Abs. 1, 2 und 5 bezeichneten Wertzeichen. Das sind Geldzeichen (Noten oder Muenzen) sowie die diesen gleichgestellten Postwertzeichen, Freistempelabdrucke und internationalen Antwortscheine (Abs. 5). Entsprechende Handlungen bei Schecks, Wechseln, Wertpapieren anderer Art, Zahlungsanweisungen, Gutscheinen und Sparbuechern erfuellen nicht den Tatbestand; es sind ??159, 178, 240 zu pruefen. ?174 dient auch nicht dem Schutz philate-listischer oder numismatischer Sammlungen. Er ist nicht anwendbar bei Manipulationen, mit denen ein hoeherer Sammlerwert erreicht werden soll, ln diesen Faellen kann strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Betruges gegeben sein. Das Nachmachen oder Verfaelschen von nicht mehr in Umlauf befindlichen Briefmarken (Sammlerwerte) und die Selbstentwertung von gueltigen Postwertzeichen zu Sammlerzwecken, auch wenn dies mit gefaelschten Poststempeln geschieht, werden ebenfalls nicht vom strafrechtlichen Schutz des ? 174 erfasst. Erfolgt dagegen die Faelschung, um eine gueltige Frankatur vorzutaeuschen oder wird ein gefaelschter Freistempel verwandt, um eine gueltige Freimachung vorzutaeuschen, besteht strafrechtliche Verantwortlichkeit nach ? 174.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 413 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 413) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 413 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 413)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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