Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 39

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 39 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 39); ?39 Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ?1 Gesinnungen sind nicht strafbar. Unter Handlungen versteht das StGB sowohl das aktive Tun (z. B. Wegnahme einer Sache gemaess ? 158 oder das Inbrandsetzen eines Gebaeudes gemaess ? 185) als auch das Unterlassen (z. B. das Unterlassen der Hilfeleistung gemaess ? 119). Straf rechtliche Verantwortlichkeit wegen Unterlassens besteht nur, wenn der Taeter zu einem bestimmten Tun, z. B. zur Hilfeleistung, zur Abwendung von Gefahren, zum Erstatten von Meldungen, zur Anzeige und dgl. verpflichtet ist (zum Begriff der Pflichten vgl. ? 9). 5. Straftaten koennen nur schuldhaft begangene Handlungen sein. Der Straftat-begriiff des StGB entspricht somit dem Schuldprinzip, V das dem sozialistischen Strafrecht zugrunde liegt. (Zum Problem der Schuld vgl. Anm. zu ? 5 ff.) 6. Straftaten koennen nur Handlungen sein, die nach dem Gesetz als Vergehen oder Verbrechen strafrechtliche Verantwortlichkeit begruenden, d. h. die in sich die Merkmale des Tatbestands einer Strafrechtsnorm enthalten. Damit verwirklicht das StGB das Prinzip der Gesetzlichkeit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. ?. Absatz 2 gibt eine inhaltliche Charakterisierung der Vergehen. Ihre bestimmende Eigenschaft ist die Gesellschaftswidrigkeit. Die Gruppe der Vergehen umfasst die uebergrosse Mehrheit der Straftaten. Die Vergehen in unserer Gesellschafft resultieren aus dem Vorhandensein und Wirken der mannigfaltigen Ueberreste und Einfluesse der Auslbeuterordnung im Denken und Verhalten sowie in den Lebensumstaenden der Menschen. Sie sind Ausdruck von Spontaneitaet, Gesellschaftsblindheit oder anarchistischer Denk- und Verhaltensweisen. Sie sind Auswirkungen von Schwierigkeiten bei der Entwicklung des Verantwortungsbewusstseins gegenueber den gesellschaftlichen Pflichten, bei der Aneignung sozialistischer Verhaltensnormen, bei der Gestaltung sozialistischer Beziehungen zur Gesellschaft, zum Kollektiv und zu anderen Menschen. Vergehen resultieren nicht aus antagonistischen Widerspruechen zwischen sozialen Gruppen oder Klassen. Die Ursachen der Vergehen werden inf olge der mannigfaltigen Einfluesse des imperialistischen Systems staendig genaehrt oder neu belebt, wodurch ihre Ueberwindung erschwert wird. Mit seiner Strategie zur Aufweichung und Untergrabung des Sozialismus bildet der Imperialismus staendig neue raffinierte Formen zur ideologischen Beeinflussung der Mehschen i? der sozialistischen Gesellschaft ? heraus. Diese aeussern sich z. B. in Egoismus und Raffgier sowie im Streben, sich auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern, ferner in Herzlosigkeit und Ruecksichtslosigkeit in den menschlichen Beziehungen. Diese Einfluesse spielen beispielsweise eine wichtige. Rolle bei Eigentumsvergehen, Koerperverletzungen und bei fahrlaessig begangenen Straftaten. 8. Fuer Vergehen ist charakteristisch, dass sie ueber den Rechts- oder Disziplinverstoss hinaus bestimmte Schaeden fuer einzelne Buerger oder fuer gesellschaftliche Interessen oder bestimmte Gefahrenzustaende herbeifuehren. Daher praezisiert Abs. 2 die Gesellschaftswidrigkeit dahin, dass Vergehen Handlungen sind, welche die Rechte und Interessen der Buerger, die gesellschaftliche und staatliche Ordnung oder andere Rechte und Interessen der Gesellschaft schaedigen. Die Verursachung eines Schadens oder Gefahrenzustandes muss die bestimmende Seite der Handlung sein. Die Gesellschaftswidrigkeit der Handlung muss objektiv und subjektiv durch die Schadensverursachung oder die Herbeifuehrung einer Gefahrenlage bestimmt werden. Die Handlung muss demzufolge auch die Rechte und Interessein des Geschaedigten oder der Gesellschaft effektiv beeintraechtigen, sie darf nicht lediglich in einer Verletzung blosser Ordnungsvorschriften bestehen. Das sind wichtige Kriterien fuer die Abgrenzung des Vergehens von Handlungen, die wegen ihrer Geringfuegigkeit keine Straftaten darstellen. Geringfuegige oder unbedeutende Beeintraechtigungen von Rechten und Interessen schliessen bei unbedeutender Schuld die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen eines Vergehens aus. Solche Handlungen koennen dann als Ver-;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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