Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 377

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 377 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 377); 377 Straftaten gegen sozialistisches Eigentum und Volkswirtschaft § 161 sind auch bei Verfehlungen solche Gesichtspunkte, wie sein gesellschaftliches Verhalten vor und nach der Tat, seine Anstrengungen zur Wiedergutmachung und seine Bereitschaft dazu, entsprechend zu berücksichtigen. 9. Die Verjährung der Verfolgung von Eigentumsverfehlungen tritt in sechs Monaten ein. Nach dieser Zeit sind wegen der Handlung keinerlei disziplinarische Maß- ’ nahmen oder Maßnahmen der gesellschaft- lichen Gerichte bzw. der Ausspruch einer polizeilichen Strafverfügung mehr zulässig (vgl. OGNJ 1980/8, S. 382). Werden nachträglich Umstände bekannt, aus denen sich ergibt, daß es sich um eine Straftat handelt, z. B. daß der Tâtér wiederholt Verfehlungen begangen hat, kann nach §7 der 1. DVO zum EGStGB/StPO Anklage erhoben werden, soweit die Handlungen als Straftaten noch nicht verjährt sind. §161 Bestrafung von Vergehen zum Nachteil sozialistischen Eigentums Wer durch einen Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen Eigentums einen höheren Schaden verursacht, die Tat mit großer Intensität oder unter grober Mißachtung der Vertrauensstellung oder anderer erschwerender Umstände begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft oder von einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege zur Verantwortung gezogen. 1. Die Kriterien des § 161 grenzen die Eigentumsvergehen von den Eigentumsverfehlungen (§ 160) und den Verbrechen zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 162) ab. Die in § 161 charakterisierten Eigentumsvergehen (Diebstahl und Betrug) dürfen in ihrer allseitigen Beurteilung weder geringfügiger Natur sein noch die Schwere eines verbrecherischen Angriffs auf das sozialistische Eigentum aufweisen. 2 2. Der höhere Schaden des § 161 muß den geringfügigen Schaden der Eigentumsverfehlung nach § 160 übersteigen, wie überhaupt alle Merkmale in Beziehung zu § 160 -- Verfehlung zum Nachteil sozialistischen Eigentums zu prüfen sind. Bei wesentlicher Überschreitung der in § 1 der 1. DVO zum EGStGB/StPO gesetzten Wertgrenze von 50 Mark liegt stets ein Eigentumsvergehen vor (vgl. BG Halle, NJ 1969/10, S. 316). Bei der Feststellung der Höhe des verursachten Schadens ist davon auszugehen, inwieweit der Vermögensbestand tatsächlich gemindert wurde. Eine möglicherweise eintretende Erlös- schmälerung ist keine unmittelbar verursachte Schädigung des sozialistischen Eigentums (vgl. OGNJ 1976/2, S. 58). Um eine einheitliche Beurteilung zu ermöglichen, ist bei Diebstählen aus der Produktion eines Betriebes, dem Großhandel und aus Einzelhandelsgeschäften vom Einzelhandelsverkaufspreis auszugehen, soweit er höher ist als der tatsächlich beim Geschädigten eingetretene Schaden (IAP, GAP usw.) (vgl. OGNJ 1976/2, S. 58). Ist bei mehrfach begangenen Handlungen der Vorsatz von vornherein darauf gerichtet, sich wiederholt zeitweilig Geldbeträge rechtswidrig anzueignen, so darf bei der Feststellung der Schadenshöhe insgesamt keine formale Zusammenrechnung der entwendeten Teilbeträge erfolgen (vgl. OGNJ 1974/12, S. 372). Die wesentliche Überschreitung der in der 1. DVO zum EGStGB/StPO gesetzten Wertgrenze ist aber nicht alleiniges Kriterium, um einen Diebstahl oder Betrug zum Nachteil des sozialistischen Eigentums als Vergehen zu charakterisieren. An die Qualität der übrigen für das Vor-;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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