Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 294

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 294 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 294); ??112 Besonderer Teil 294 Schlag auf das Opfer, das Verabreichen des vergifteten Getraenks, das Aufdrehen des Gashahns, der Beginn des Nahrungsentzugs fuer das Kind (vgl. OGNJ 1971/21, S. 651, OG-Urteil vom 23. 9. 1977/5 OSK 5/77). Ein versuchter Mord ist nicht deshalb von vornherein weniger schwerwiegend, weil der vom Taeter angestrebte Erfolg nicht ein-getrjeten ist. Bei Toetungsverbrechen ist der Verwirklichungsgrad, d. h. die konkret fuer das Opfer entstandene Lebensgefahr, neben den uebrigen Kriterien (?21 Abs. 4, ? 62 Abs. 1) ein wesentlicher Umstand fuer die Strafzumessung (vgl. OGNJ 1973/24, S. 736, OG-Inf. 1978/2, S. 42, OGNJ 1980/8, S. 381). Fuer den Ruecktritt vom Versudv ist entscheidend, dass die Ausfuehrungshandlung noch nicht abgeschlossen und der mit ihr in Gang gesetzte Kausalverlauf nicht geeignet ist, ohne weiteres Zutun den erstrebten Erfolg herbeizufuehren. Er liegt z. B. vor, wenn der Taeter mit der sukzessiven Giftverabreichung oder dem Entzug der Nahrung aufhoert bzw. nach kurzzeitigem Wuergen von seinem Opfer ablaesst (OGNJ 1971/5, S. 146, OG-Urteil vom 3. 6. 1975/3 Ust 5/75/, OG-Inf. 1980/4, S. 38). Taetige Reue ist gegeben, wenn auf Grund der Aktivitaet des Taeters dem in Gang gesetzten Kausalverlauf erfolgreich entgegengewirkt werden kann, z. B. wenn der Taeter den von ihm geoeffneten Gashahn wieder schliesst und den Raum belueftet oder den Verletzten ins Krankenhaus bringt und dieser gerettet wird. Der Taeter muss den tatbestandsmaessigen Erfolg,der Handlung nicht unmittelbar selbst abwenden, es genuegt z. B., dass er den Arzt von anderen Personen benachrichtigen laesst und dadurch der Erfolg abgewendet wird (vgl. OGNJ 1973/8, S. 242, OGNJ 1975/23, S. 696). Bei Ruecktritt und taetiger Reue bleibt die strafrechtliche Verantwortlichkeit fuer die bereits vollendete Straftat bestehen, z. B. Koerperverletzung oder Verletzung von Er-ziehungspfiichten (?? 115, 116, 142), waehrend hinsichtlich des versuchten Toetungsverbrechens von Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Bei Vorbereitung und Versuch ist zu beachten, dass der Taeter auch dann istraf- rechtswidrig handelt, wenn die zur Toetung eines Menschen vorgesehenen bzw. angewandten Mittel und Methoden nicht geeignet sind, die toedliche Folge herbeizufuehren. Das ist z. B. der Fall, wenn sich der Taeter ueber die notwendige Menge an Giftstoffen irrt, die er dem Opfer verabreicht, wenn er faelschlich annimmt, es handelt sich um Giftstoff, oder wenn er mit Toetungsvorsatz durch Beilhiebe auf einen bereits toten Menschen einwirkt. In Anbetracht der zu schuetzenden Grundinteressen der Gesellschaft koennen derartige, sich objektivierende Angriffe gegen das Leben der Menschen nicht straflos gelassen werden (vgl. OGNJ 1969/9, S. 282). 11. Anstiftung zum Mord ist gegeben, wenn die Entschlussfassung des Angestifteten zur Toetungshandlung auf die Einwirkung des Anstifters zurueckzufuehren ist und der Vorsatz des Anstifters den Tod des Geschaedigten umfasst. Mittaeterschaft bei Mord setzt voraus, dass jeder Beteiligte vorsaetzlich Handlungen begangen hat, die geeignet sind, den Tod des Geschaedigten herbeizufuehren (vgl. OGPraes. - NJ 1973/6, S. 177, OGNJ 1973/3, S. 87). Mittaeterschaft liegt auch vor, wenn der gemeinschaftliche unbedingte Vorsatz z. B. zum Raub in der konkreten Tatsituation ohne vorherige Absprache bei beiden Taetern zum bedingten Toetungsvorsatz wird und jeder Taeter aktiv und massiv auf das Opfer einwirkt (OG-Urteil vom 22. 11. 1973/5 Ust 85/73). Da fuer den Gehilfen stets die Strafbestimmung angewandt wird, die.auch fuer den Taeter gilt, ist bei besonderen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Gehilfen mindernden Umstaenden gegebenenfalls ?112 i. Verb. m. ? 14 und nicht ? 113 Abs. 1 Ziff. 3 anzuwenden (OG-Urteil vom 3. 7. 1970/5 Zst 2/70). Zu den Teilnahmeformen vgl. Anm. zu ? 22. 12. Tateinheit mit ??115, 116 ist ausgeschlossen, da die Toetung eines Menschen naturgemaess nur ueber die koerperliche Beeintraechtigung moeglich ist (vgl. ? 116 Anm. 2*und OG-Urteil vom 7. 8. 1970/5 Ust 43/70, OG-Urteil vom 19. 12. 1974/3 Ust 34/;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 294 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 294) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 294 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 294)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der bezüglich den Umständen eines Transportes der Verhafteten Rahmen einer sogenannten Gesprächs- notiz, an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Hauptabteilung Konsularische Angelegenheiten, dar. In dieser wurde angeblich auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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