Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 279

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 279 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 279); 279 Verbrechen gegen die DDE §104 sondern schützt die genannten gesellschaftlichen Verhältnisse in der ganzen Breite (z. B. Leitungsbeziehungen, Verflechtungen, gesellschaftliche Prozesse, Vertragsbeziehungen, Entscheidungen). 2. Absatz 1 enthält folgende Begehungsweisen : Mißbrauch der Funktion oder der beruflichen Stellung 4 Er liegt vor, wenn eine tatsächlich vorhandene Funktion oder eine mit dem Beruf verbundene eigenverantwortliche, selbständige Befugnis zur Begehung der im Tatbestand beschriebenen Handlung ausgenutzt wird. 4 Die Ausnutzung kann sich auf jede Funktion oder berufliche Stellung (z. B. Staats- und Wirtschaftsfunktionäre, Gutachter, Technologen, Außenhandelskaufleute) beziehen. Die Funktion oder berufliche Stellung ist nicht auf Bürger der DDR beschränkt. Ausländer werden erfaßt, wenn sie gegenüber der DDR bestimmte Verpflichtungen haben (z. B. aus Wirtschaftsverträgen, Investvor-haben, Kooperationsverträgen). Umgehung der sich aus der Funktion oder beruflichen Stellung ergebenden Pflichten Es handelt sich um eine Variante des Mißbrauchs. In der Regel wird das Umgehen durch pflichtwidriges Unterlassen verwirklicht (z. B. Nicht ausschal ten erkannter Störfaktoren, Unterlassen notwendiger Meldungen). Irreführung der zuständigen staatlichen oder volkswirtschaftlichen Organe kann durch Täuschungshandlungen von innen oder außen über tatsächliche Zustände oder Zusammenhänge (z. B. Anbieten von störanfälligen Anlagen mit gefälschten Qualitätspässen, Fertigung von Gutachten zur Verschleierung tatsächlicher Zustände, Falschmeldungen über Materialbestände, Warenbereitstellungen, Einsatzbereitschaft usw., Täuschung über die Weltmarktlage u. a. m.) verwirklicht werden. Täter kann jede Person unbeschadet der Funktion oder beruflichen Stellung sein. International allgemein übliche Geschäftsgebahren fallen nicht unter den Tatbestand. durch andere Handlungen Hierbei handelt es sich um Sabotagehandlungen, die in ihrer Schwere und Bedeutung den anderen Begehungsweisen gleich sein müssen. Dieser Tatbestand berücksichtigt, daß die Sabotage erfahrungsgemäß ein breites Spektrum von Begehungsweisen aufweist und ständigen Veränderungen unterliegt (z. B. gezielte Abwerbung bestimmter hochqualifizierter Kader in das Ausland). 3. Desorganisieren ist Verhinderung oder Störung der planmäßigen Entwicklung oder Leitung der in Ziff. 1 bis 4 genannten Verhältnisse im ganzen oder in Teilbereichen* Durchkreuzen ist das Unwirksammachen der Lösung von Aufgaben, Nichtdurchführung notwendiger Maßnahmen und Verhinderung von Ergebnissen von vornherein. Sabotage besteht in der Regel aus einem Komplex vielfältiger, miteinander verflochtener Handlungsteile, die durch strafbares Tun oder Unterlassen begangen werden und sowohl als „Durchkreuzen“ als auch * als „Desorganisieren“ qualifiziert werden können. 4. Strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt Vorsatz voraus. Er muß die Zielstellung des Täters umfassen, mit seinem Handeln die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung untergraben oder schwächen zu wollen. Der Täter braucht den konkreten Umfang einer solchen Untergrabung oder Schwächung nicht zu kennen. Bedeutsam ist, daß er ein solches Ziel unbeschadet der konkreten Möglichkeiten, die in seiner Handlung liegen generell verfolgt. 5. Absatz 2 begründet für Vorbereitung;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 279 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 279) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 279 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 279)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit . Das Verhüten Verhindern erfolgt vor allem durch die vorbeugende Einflußnahme auf erkannte Ursachen und Bedingungen für das Wirken des Gegners, für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und der Qualität der eigenen Arbeit zur umfassenden Aufklärung und Verhinderung der Pläne und subversiven Aktivitäten feindlicher Zentren und Elemente und die damit verbundene Konfrontation mit Inhaftierten unmittelbar mit bekannten Erscheinungsformen, Mittel und Methoden der Feindttttigkeit auseinandersetzen müssen. Das liegt vor allem in der Tatsaohe begründet, daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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