Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 241

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 241 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 241); ?241 Geltungsbereich, Verjaehrung ?82 kerrechtlichen Grundsaetzen nicht auf Nazi-und Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit (vgl. Art. 91 Verfassung, ? 84 StGB sowie ? 1 Abs. 6 EGStGB/StPO). Bei Delikten, die eine laenger anhaltende Vorbereitung oder einen laenger anhaltenden Versuch kennzeichnen oder deren Vollendung sich ueber einen laengeren Zeitraum erstreckt (z. B. bei Dauerdelikten und Unternehmen), umfasst der Zeitpunkt der Begehung den Zeitraum zwischen dem tatsaechlichen Beginn im ersten, vom jeweiligen Tatbestand beschriebenen strafrechtlich relevanten Stadium bis zur tatsaechlichen Beendigung der Tat. Eine Straftat ist demnach dann waehrend der zeitlichen Geltung des StGB begangen worden, wenn sie zwar vor Inkrafttreten des StGB begonnen, jedoch erst nach dem 1. 7, 1968 beendet worden ist. Das ergibt sich aus dem Charakter dieser Straftaten, die einen besonderen, tatbestandsmaessig naeher bezeichneten gesetzwidrigen Zustand schaffen und aufrechterhalten. Dieser kann eine unbestimmte Zeit andauern und wird aber mit dem Abschluss des gesellschaftsgefaehrlichen bzw. gesellschaftswidrigen Verhaltens notwendig wieder aufgehoben. Neben Dauerdelikten, z. B. ?? 144, 206, 225 betrifft das auch solche Delikte, die von der Ausgestaltung des Tatbestandes her nicht unbedingt, aber durch die Art und Weise der Tatbegehung zu Dauerdelikten werden, z. B. ? 97, wenn sich der Taeter als Spion anwerben laesst. 4. Die Ermittlung des milderen Gesetzes ist Voraussetzung fuer die richtige Anwendung der zeitlichen Geltung. Im Sinne von Abs. 2 und 3 ist dasjenige Strafgesetz das mildere, das in bezug auf den konkret vorliegenden Fall die mildeste Beurteilung zulaesst. Eine generelle Entscheidung darueber, welches Gesetz das mildere ist, kann weder insgesamt noch in bezug auf einzelne Kapitel oder Abschnitte der zu vergleichenden Gesetze getroffen werden. Es muss im einzelnen geprueft werden, welches Gesetz das mildere ist. Dies ist das Strafgesetz, dessen Anwendung auf die konkrete Handlung fuer den Strafrechtsverletzer das guenstigste Ergebnis herbeizufuehren vermag (vgl. OGNJ 1968/ 16, S. 506, OGNJ 1968/15, S. 453). Das bezieht sich nicht nur auf die Verschiedenheit der angedrohten Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bzw. der vorgegebenen Strafrahmen, sondern auf alle strafrechtlich erheblichen Umstaende (z. B. Ausgestaltung des Tatbestandes, strafverschaerfende und strafmildernde Umstaende, aussergewoehnliche Strafmilderung, Moeglichkeit der Uebergabe an gesellschaftliche Gerichte, Bestimmungen ueber Rueckfall, Teilnahme und Versuch). Literatur F. Muehlberger/L. Oertel, ?Zum zeitlichen Geltungsbereich der Strafgesetze (?81 StGB)?, NJ 1968/15, S. 453. 2. Abschnitt Verjaehrung der Strafverfolgung ?82 (1) Die Verfolgung einer Straftat verjaehrt, 1. wenn eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder Haftstrafe angedroht ist, in zwei Jahren; 2. wenn eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren angedroht ist, in fuenf Jahren; 3. wenn eine Freiheitsstrafe bis zu fuenf Jahren angedroht ist, in acht Jahren; 4. wenn eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren angedroht ist, in fuenfzehn Jahren; 5. wenn eine schwerere Strafe als zehn Jahre Freiheitsstrafe angedroht ist, in fuenfundzwanzig Jahren. (2) In besonderen Faellen kann im Gesetz die Verjaehrungsfrist verkuerzt werden. 16 StGB Kommentar;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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