Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 235

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 235 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 235); ?235 Geltungsbereich, Verjaehrung ?80 Meer verlegt sind und Gebietsteile der DDR miteinander verbinden. 3. Das Territorialitaetsprinzip erfasst nicht nur strafbare Handlungen, die auf dem Staatsgebiet der DDR begangen werden, sondern auch solche, die ausserhalb der Staatsgrenzen begangen werden und deren Erfolg innerhalb der DDR eintritt bzw. nach dem Willen des Taeters eintreten sollte (Distanzdelikte). Ausgangspunkt und Voraussetzung dieser Festlegung ist, dass die Handlung einerseits und der Erfolg bzw. der erstrebte Erfolg andererseits eine Einheit bilden und Teile der einheitlichen Strafrechtsverletzung darstellen. Erfasst daher eine Strafrechtsnorm neben dem Handeln des Taeters auch den Eintritt eines bestimmten strafrechtswidrigen ? Erfolgs, dann ist die Straftat auch dort begangen, wo der Erfolg eingetreten ist bzw. nach dem Willen des Taeters eintreten sollte. Daraus ergibt sich gleichzeitig die Schlussfolgerung, dass, selbst wenn nur Teilhandlungen einer Straftat auf dem Territorium der DDR begangen werden, der raeumliche Geltungsbereich der Strafgesetze der DDR (Territorialitaetsprinzip) begruendet ist. Das ist insbesondere bei mehrfacher Gesetzesverletzung, Mittaeterschaft und anderen Formen der Teilnahme, Dauerdelikten oder aehnlichen in ihren Begehungsformen und Folgen komplexen Straftaten der Fall: Entsprechend dem Territoralitaetsprinzip werden auf alle innerhalb des Staatsgebietes begangenen strafbaren Handlungen die .Strafgesetze der DDR angewandt, unabhaengig davon, ob die Strafrechtsverletzer Staatsbuerger der DDR, Staatenlose mit staendigem Wohnsitz in der DDR oder Auslaender sind. 4. Das Recht der Immunitaet, das die Ab-geordnetep der Volkskammer der DDR besitzen (vgl. Art. 56 bis ,60 Verfassung), beruehrt nicht den Geltungsbereich des Strafrechts. Gegen solche Personen durchgefuehrte Strafverfolgungen, Beschraenkungen der persoenlichen Freiheit, Durchsuchungen oder Beschlagnahmen sind nur zulaessig nach einem Beschluss ueber die Aufhe- bung der Immunitaet, der ausschliesslich durch die Volkskammer selbst oder in der Zeit zwischen ihren Tagungen durch den Staatsrat der DDR gefasst * werden kann (vgl. Art. 60 Abs. 2 Verfassung). 5. Die von der Deutschen Demokratischen Republik den Vertretungen anderer Staaten gewaehrten diplomatischen Privilegien und Immunitaeten beruehren ebenfalls nicht den Geltungsbereich der Strafgesetze, sondern sind Umstaende, die zur Folge haben, dass die DDR in Uebereinstimmung mit dem Voelkerrecht (vgl. insbes. Wiener Konvention ueber diplomatische Beziehungen vom 18. 4. 1961, GBl. II 1973 Nr. 6 S. 29) von ihrem Recht auf Verfolgung von Straftaten dieses Personenkreises innerhalb des Staatsgebietes der DDR Abstand nimmt (? 56 GVG). Unter diplomatischer Immunitaet ist die Gesamtheit der Sonderrechte zu verstehen, die der diplomatische Vertreter des Entsendestaates im Empfangsstaat geniesst und die ihm guenstige Bedingungen fuer die Erfuellung seiner Funktion garantieren. Die Gewaehrung diplomatischer Immunitaeten schliesst die Verpflichtung dieser Personen ein, die Gesetze des Empfangsstaates strikt zu achten. Entsprechend ? 56 GVG und der VO ueber den Status der diplomatischen Missionen und der ihnen gleichgestellten Vertretungen auslaendischer Staaten in der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. 5. 1963 (GBl. II 1963 Nr. 41 S. 269) werden den Missionen* den Missionschefs und den Mitgliedern des diplomatischen Personals die diplomatischen Privilegien und Immunitaeten gewaehrt. Hierzu gehoeren u. a. die Immunitaet gegenueber der Gerichtsbarkeit (? 56 Abs. 1 GVG), die Unverletzlichkeit der Person, der Raeumlichkeiten der Vertretung, des Wohnraums, des Eigentums und der Post (? 3 Buchst, a bis g der gen. VO). Zu den bestehenden Unterschieden bei der Gewaehrung von Privilegien und Immunitaeten zwischen den Mitgliedern des diplomatischen Personals, des Verwal-tungs- und technischen Personals und des Dienstpersonals sowie der privaten Hausangestellten vgl. ?? 29 ff. und 37 ff. der Wiener Konvention ueber diplomatische Be-;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und hierin eingeordnet auch eines wesentlichen Teiles solcher Handlungen, die in Form von Staatsverbrechen und anderen vom Gegner inspirierten Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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