Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 228

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 228 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 228); ??74 Allgemeiner Teil 228 gesichert, zugleich die Verpflichtung zu gemeinnuetziger Arbeit zu erfuellen. Da die gemeinnuetzige Freizeitarbeit ohne Entgelt zu verrichten ist, werden aus dieser Taetigkeit somit keine Geldmittel erworben, die dem Schadensausgleich dienen koennten. 6. Zu den weiteren mit der Verurteilung auf Bewaehrung auszusprechenden moeglichen Verpflichtungen vgl. ? 33 Anm. 6 bis 11, ? 70 Anm. 5 sowie ? 69 Abs. 2 bis 4. ?73 Geldstrafe als Hauptstrafe Wird Geldstrafe als Hauptstrafe angewandt, so betraegt sie bei Jugendlichen hoechstens 500, Mark. 1. Zum allgemeinen Anwendungsbereich und zur Funktion der Geldstrafe vgl. ? 36. 2. Die Beschraenkung der Hoehe dieser Strafe bei Jugendlichen soll sicherstellen, dass die Geldstrafe auch tatsaechlich aus eigenen Mitteln, ueber die der Jugendliche durch seine gesellschaftlich nuetzliche Taetigkeit bereits verfuegt, geleistet wird. Unter diesem Gesichtspunkt kann sie bei Straftaten, die materielle Schaeden nach sich ziehen, eine nachhaltige erzieherische Einwirkung darstellen. Die Beschraenkung der Hoehe der Geldstrafe gilt auch bei einer als Zusatzstrafe ausgesprochenen Geldstrafe (vgl. ? 71 Satz 1, ? 49 Abs. 3 Satz 1). Strafen mit Freiheitsentzug ?74 Jugendhaft (1) Jugendhaft kamf angewandt werden, um bei einer weniger schwerwiegenden Straftat, bei der die Haftstrafe gesetzlich zulaessig und die unverzuegliche und nachdrueckliche Disziplinierung erforderlich ist, einer weiteren Fehlentwicklung nachhaltig entgegenzuwirken. # (2) Jugendhaft wird fuer die Dauer von einer Woche bis zu drei Monaten ausgesprochen. Das Gericht hat festzulegen, wenn die Jugendhaft nicht in das Strafregister einzutragen ist. (3) Die Jugendhaft wird von Erwachsenen getrennt vollzogen. Durch gesellschaftlich nuetzliche Arbeit und sinnvolle Freizeitgestaltung soll der Jugendliche zur Ordnung und Disziplin angehalten werden. (4) Die Dauer der Jugendhaft wird nach vollen Wochen und Monaten berechnet. 1. Jugendhaft ist eine besondere Massnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher. Als eine Strafe mit Freiheitsentzug hat sie vor allem das Ziel, den jugendlichen Taeter kurzfristig zu disziplinieren, um ihm auf diese Weise nachdruecklich seine persoenliche Verantwortung fuer die Einhaltung von Ordnung und Disziplin bewusst zu machen (Abs. 1). 2. Jugendhaft kann unter den Voraussetzungen des ? 74 in allen Faellen ausge-;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 228 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 228) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 228 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 228)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungobedingungen.

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