Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 212

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 212 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 212); ??64 Allgemeiner Teil 212 (4) Bei Verurteilung zu Freiheitsstrafe wegen einer Handlung, die vor einer frueheren Verurteilung begangen wurde, ist nach den Absaetzen 1 bis 3 eine neue Strafe festzusetzen, sofern eine bereits verhaengte Freiheitsstrafe noch nicht vollzogen, verjaehrt oder erlassen wird. 1. Das Hauptanliegen dieser Bestimmungen besteht darin, das strafrechtswidrige Verhalten des Taeters in seiner Gesamtheit zu erfassen und zu charakterisieren. Damit ist ein einheitliches, fuer alle Formen mehrfacher Gesetzesverletzung geltendes Prinzip der Bestrafung geschaffen. 2. Mehrere Strafrechtsnormen sind durch eine Handlung verletzt Tateinheit , wenn die nach verschiedenen Strafgesetzen tatbestandsmaessigen Ausfuehrungshandlungen identisch sind. Teilidentitaet reicht aus. Wird z. B. ausserehelicher Geschlechtsverkehr durch vorsaetzliche Gewalthandlung erzwungen, die in einer koerperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschaedigung besteht, liegt Tateinheit zwischen Vergewaltigung und Koerperverletzung vor, obwohl die den Tatbestand beider Gesetze erfuellenden Handlungen nur im Hinblick auf die als Zwangsmittel angewendeten Gewalthandlungen identisch sind. Von den Faellen der Tateinheit sind die zu unterscheiden, in denen zwar Handlungen vorliegen, die dem Wortlaut nach den Tatbestaenden mehrerer Strafgesetze entsprechen, aber infolge des besonderen Verhaeltnisses dieser Strafgesetze zueinander ein Strafgesetz den Charakter und die Schwere der Straftat voll kennzeichnet, so dass die Anwendung des anderen ausgeschlossen ist. Hier sind nur scheinbar mehrere Strafgesetze verletzt. Solche Faelle liegen vor, wenn a) die Anwendung einer verletzten Strafrechtsnorm zur Charakterisierung der Gesellschaftswidrigkeit oder Gesellschaftsgefaehrlichkeit der Straftat nicht erforderlich und fuer die Bestimmung der Tatschwere bedeutungslos ist. Das trifft beispielsweise zu, wenn Mord (?112) und Hausfriedensbruch (? 134) zugleich begangen werden. Wird dagegen Mord mit einer Schusswaffe begangen, ist der gleichzeitig verwirklichte unerlaubte Waffenbesitz (? 206) fuer die Charakterisierung der Gesellschaftsgefaehrlichkeit der Tat von Bedeutung, b) die scheinbar verletzten Strafgesetze Lebensvorgaenge regeln bzw. beschreiben, die zueinander im Verhaeltnis des Besonderen zum Allgemeinen stehen. Die den besonderen (speziellen) Lebensvorgang enthaltene Strafbestimmung, mit der eines oder mehrere Merkmale des anderen Strafgesetzes speziell ausgestaltet werden, bildet nach dem Prinzip der Spezialitaet die alleinige Grundlage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und damit der Bestrafung. Spezielle Strafrechtsnormen in diesem Sinne sind z. B. ? 162 im Verhaeltnis zu ? 161; ? 196 gegenueber ?? 114 und 118, c) die verletzten Strafgesetze Haupt- bzw. Hilfstatbestaende beschreiben und damit im Verhaeltnis der Subsidiaritaet zueinander stehen. Der Hilfstatbestand kommt hier nur zur Anwendung, soweit der Haupttatbestand nicht erfuellt ist. Typische Faelle von Hilfstatbestaenden bilden die sog. Gefaehrdungstatbestaende wie ? 187, ? 193 Abs. 1 gegenueber den Verletzungstatbestaenden des ? 185, ? 193 Abs. 2 und 3, d) der Tatbestand eines Strafgesetzes den einer anderen Strafrechtsnorm einschliesst Konsumtion . So umfasst z. B. der Tatbestand des ? 106 Abs. 2 die Tatbestandsmerkmale des ? 100, der dann nicht angewandt wird (OG-Urteil vom 18. 7.1968/1 a Ust 17/68). Das gilt fuer ? 215 im Verhaeltnis zu ? 115 bezueglich des Merkmals der koerperlichen Misshandlung, ??163 und 183, ??137, 138 sowie fuer ? 126 im Verhaeltnis zu ?? 158, 177. 3. Tatmehrheit liegt bei zeitlich oder raeumlich trennbaren Handlungen vor, von denen jede unabhaengig von der anderen einen Straftatbestand erfuellt. Ausnahmen dieser Regel sind : a) Soweit nach dem Gesetz strafrechtliche;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 212 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 212) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 212 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 212)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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