Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 206

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 206 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 206); ??61 Allgemeiner Teil 206 tung des erlangten Vermoegens, dem Verhalten nach der Tat usw. bewertet werden (vgl. OGNJ 1974/15, S. 471, OGNJ 1975/10, S. 309, OGNJ 1976/1, S. 27 f., OGNJ 1976/2, S. 57, vgl. zu Straftaten, die mit der Leistung zusaetzlicher Arbeit Zusammenhaengen OG-Inf. 1980/6, S. 25). Die Schuld Der Schuldart Vorsatz oder Fahrlaessigkeit traegt das Gesetz bereits im Strafrahmen Rechnung. Es ist daher unzulaessig, die jeweils vorliegende Schuldart bei der richterlichen Strafzumessung nochmals zu beruecksichtigen. Demgegenueber ist der Grad der Schuld von entscheidender Bedeutung fuer die Strafzumessung. Er wird an Hand der Umstaende festgestellt, die die Beziehungen des Taeters zur Tat charakterisieren (? 5 Abs. 2). Bei der Einschaetzung des Grades der Schuld geht es darum, die Schuldtatsachen zu bewerten, d. h. ihr Ausmass, die Staerke der subjektiven Verantwortungslosigkeit oder Pflichtwidrigkeit einzuschaetzen. Zu diesen Schuldtatsachen gehoeren die Umstaende aus dem Bereich der Taeterpersoenlichkeit, die in unmittelbarer Beziehung zur Tat stehen und die Tatumstaende, die Aufschluss ueber den Grad der Schuld geben (z. B. die Einstellung des Taeters zu den von der Tat beruehrten Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens, seine Motive, die Intensitaet des Tatwillens, seine hartnaeckige Missachtung der im Strafrecht zum Ausdruck kommenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens, wie sie beispielsweise in wiederholter Straffaelligkeit deutlich werden), Ursachen und Bedingungen der Straftat, soweit sie die subjektive Verantwortungslosigkeit bzw. Pflichtwidrigkeit naeher charakterisieren, bei bestimmten Delikten (Sexualdelikten, Verbrechen gegen das Leben, Koerperverletzungen) die Taeter-Opfer-Beziehungen, Umstaende, die die Entscheidungsfaehigkeit zur Zeit der Tat beeinflussten (Affekt, erhebliche Beeintraechtigung der Zurechnungsfaehigkeit usw.). Der Grad der Schuld ist keine selbstaendige, neben der Tat stehende oder ihr untergeordnete Bemessungsgroesse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, sondern ein wesentliches Moment, das die Schwere der Tat mitbestimmt und ueber die konkrete Tatschwere Einfluss auf die Bemessung der Strafe ausuebt (vgl. ?Probleme der strafrechtlichen Schuld, Bericht des Praesidiums des Obersten Gerichts an die 6. Plenartagung am 28. 3. 1973?, NJ 1973/9, Beilage 3, OGNJ 1975/10, S. 309 f., OGNJ 1976/1, S. 27 f.). Persoenlichkeit des Taeters Die Persoenlichkeit des Taeters, sein gesellschaftliches Verhalten vor und nach der Tat und die Ursachen dafuer sind zu beruecksichtigen, soweit sie ueber die Schwere der Tat und die Faehigkeit und Bereitschaft des Taeters Aufschluss geben, kuenftig seiner Verantwortung gegenueber der Gesellschaft nachzukommen. Es ist zu pruefen, inwieweit der Taeter aus bereits erfolgten Bestrafungen richtige Lehren gezogen hat. Bestimmte Umstaende aus dem Persoenlichkeitsbereich sind bedeutsam fuer die Bestimmung des Grades der Schuld. Andere Umstaende der Taeterpersoenlichkeit beeinflussen, ggf. gleichzeitig mit der Schuld, die objektive Tatschwere (vgl. OGNJ 1974/18, S. 562). So kann z. B. die berufliche Stellung des Taeters ein die Tatbegehung charakterisierender Faktor sein. Die bisher genannten Umstaende beeinflussen ueber die Schuld und die objektive Schaedlichkeit die Tatschwere. Daneben haben fuer die Strafzumessung auch solche Umstaende Bedeutung, die nicht tatbezogen sind, aber das gesellschaftliche Verhalten des Taeters vor und nach der Tat charakterisieren und ueber die tatbezogenen Umstaende hinaus ueber die Faehigkeit und Bereitschaft des Taeters Aufschluss geben, kuenftig seiner Verantwortung gegenueber der Gesellschaft nachzukommen bzw. richtige Lehren aus bereits erfolgten Bestrafungen zu ziehen (vgL OGNJ 1974/16, S. 503 f.). Hierzu gehoeren z. B. die Arbeitsdisziplin und die Arbeitsleistungen des Taeters, sein Verhalten im Arbeitskollektiv und Wohngebiet, seine;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 206 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 206) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 206 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 206)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze und andere gegen die gerichtete subversive Handlungen und unternimmt vielfältige Anstrengungen zur Etablierung einer sogenannten inneren Opposition in der DDR.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X