Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 205

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 205 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 205); ?205 Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ?61 dergutmachung des Schadens (vgl. OGNJ 1974/15, S. 471, OGNJ 1975/7, S. 213, OGNJ 1976/2, S. 57 f.), die Bereitschaft von Kollektiven zur Uebernahme von Erziehungsverpflichtungen (vgl. OGNJ 1975/13, S. 401). 6. Bei der Bestimmung der Art und Hoehe der Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens sind im einzelnen zu beruecksichtigen : Art und Weise der Tatbegehung Unter der Art und Weise der Tatbegehung ist die tatbestandsmaessige Einwirkung des Taeters auf das Objekt der Straftat zu verstehen. Zu ihr gehoeren die aeusseren Formen des strafbaren Handelns (Tun oder Unterlassen) und die Mittel und Methoden der Tatbegehung, ihr Umfang, ihre Art und Intensitaet. Die Art und Weise der Tatbegehung ist in zweierlei Hinsicht bedeutsam fuer die Einschaetzung der Schwere der Tat und damit fuer die Strafzumessung. Einmal bestimmt sie entscheidend die objektive Schaedlichkeit der Tat, indem sie zusaetzliche schaedliche Folgen ausloest oder die Schwere der Objekt Verletzung in anderer Weise mitbestimmt und zum anderen objektiviert sich in der Art und Weise der Tatbegehung die Tateinstellung des Taeters. Sie ist damit ein entscheidendes Kriterium fuer die Feststellung und Beurteilung des Grades der Schuld. Bestimmte Begehungsweisen, z. B. ausserordentliche Skrupellosigkeit, besonders brutales, ruecksichtsloses, grausames oder raffiniertes Vorgehen, der Missbrauch gewaehrten Vertrauens usw., koennen sich, soweit solche Faktoren nicht Tatbestandsmerkmal sind, entscheidend auf die Tatschwere und damit auf die Strafzumessung auswirken (vgl. OGNJ 1975/17, S. 517 ff.). Liegt demgegenueber keine besondere Intensitaet und grosse Raffinesse bei der Tatausfuehrung vor, so ist auch das bei der Strafzumessung entsprechend zu beruecksichtigen (vgl. OGNJ 1976/2, S. 57). Die Art und Weise der Tatbegehung ist im Hinblick auf die einzelnen Straftaten oder Deliktsgruppen zu werten. Fuer die Einschaetzung der Schwere der Straftat ist es unerlaesslich, die Tatmethoden exakt aufzudecken. Je raffinierter, hartnaeckiger und ruecksichtsloser die Tat ausgefuehrt wird, desto schwerer ist sie. Folgen der Tat Folgen der Straftat sind die durch die strafbare Handlung verursachten materiellen und ideellen schaedlichen Auswirkungen sowie herbeigefuehrte konkrete Gefahrenzustaende. Nach Abs. 2 sind Folgen (Schaeden, Gefahren, Auswirkungen) Kriterien der Strafzumessung. Bei Erfolgsdelikten ist die Herbeifuehrung von Folgen straftaetbegruendend und daher bereits im gesetzlich angedrohten Strafrahmen bewertet. Allein die Tatsache, dass Folgen eingetreten sind, kann bei diesen Delikten nicht zur Strafzumessung herangezogen werden. Dagegen ist der Umfang der Folgen fuer die Bewertung der Tatschwere beachtlich. Gleiches gilt, wenn solche Folgen eingetreten sind, die den schweren Fall einer Straftat begruenden. Bei Begehungsdelikten sind die tatsaechlich herbeigefuehrten Folgen selbstaendiges Strafzumessungskriterium. Moegliche Folgen einer Straftat sind nur bei Vorbereitung und Versuch selbstaendige Strafzumessungskriterien, weil ? 61 nur tatsaechlich eingetretene Folgen kennt. Eine herbeigefuehrte Gefahr oder ein Gefahrenzustand sind ebenfalls keine selbstaendigen Kriterien fuer die Bewertung der Tatschwere, sondern Elemente, die das Ausmass der Folgen im Sinne von ? 61 charakterisieren. Bei der Bestimmung von Strafart und Strafmass sind die Folgen der Tat immer im Zusammenhang mit anderen Strafzumessungskriterien zu bewerten. Die Strafe darf nicht einseitig und katalogartig nach diesen aeusseren Tatkriterien bestimmt werden. Bei Eigentumsdelikten ist beispielsweise der konkrete Geldwert des angerichteten Schadens zwar ein massgebliches Kriterium fuer die Bestimmung von Straf art und Strafhoehe, es muss aber immer gemeinsam mit den anderen Umstaenden der Tat, wie den Ursachen und Bedingungen, der Motivation, der beabsichtigten und erreichten Verwer-;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 205 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 205) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 205 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 205)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß die Besonderheit der Tätigkeit in einer Untersuchungshaftanstalt des vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß die Mitarbeiter der Linie stärker als in vielen anderen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren im Mittelpunkt der Schulungsarbeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X