Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 133

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 133 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 133); ?133 Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Strafsachen auf die Information ueber die Verurteilung und die ausgesprochenen Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit beschraenken koennen. Ist aber zur Verwirklichung der Verurteilung auf Bewaehrung eine intensive gesellschaftliche Erziehung erforderlich, wird das Gericht auch inhaltliche Orientierungen fuer die Gestaltung des Erziehungsprozesses und die dabei zu ueberwindenden Ursachen der Straftat geben muessen (vgl. Art. 3, ?? 26, 34). ?33 Verurteilung auf Bewaehrung (1) Mit der Verurteilung auf Bewaehrung soll der Taeter dazu angehalten werden, durch gewissenhafte Erfuellung* seiner Pflichten und Bewaehrung in der Arbeit und in seinem persoenlichen Leben seine Tat gegenueber der Gesellschaft wiedergutzumachen, seine gesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und ernst zu nehmen und das Vertrauen der Gesellschaft auf sein kuenftig verantwortungsbewusstes Verhalten zu rechtfertigen. (2) Mit der Verurteilung auf Bewaehrung wird im Urteil eine Bewaehrungszeit von einem Jahr bis zu drei Jahren festgesetzt, mit der dem Verurteilten bestimmte Pflichten auferlegt werden koennen. Zugleich wird eine Freiheitsstrafe fuer den Fall angedroht, dass der Verurteilte seiner Pflicht zur Bewaehrung schuldhaft nicht nachkommt. Die Dauer der anzudrohenden Freiheitsstrafe betraegt mindestens drei Monate und hoechstens zwei Jahre. Sie darf die Obergrenze der im verletzten Gesetz angedrohten . Freiheitsstrafe nicht ueberschreiten. Ist in diesem keine Freiheitsstrafe angedroht, betraegt sie hoechstens ein Jahr. (3) Bei Straftaten, die materielle Schaeden verursacht haben, ist der Verurteilte zu verpflichten, den angerichteten Schaden durch Schadensersatzleistung oder, mit Einverstaendnis des Geschaedigten, durch eigene Arbeit wiedergutzumachen. Das Gericht kann hierfuer Fristen festsetzen. (4) Um die Wirksamkeit der Strafe zu gewaehrleisten, kann der Verurteilte fuer die Dauer der Bewaehrungszeit verpflichtet werden, 1. durch Bewaehrung am Arbeitsplatz zu zeigen, daess er richtige Lehren aus seiner Tat und seiner Verurteilung gezogen hat (? 34); 2. sein Arbeitseinkommen und andere Einkuenfte fuer Aufwendungen der Familie, Unterhalts Verpflichtungen sowie fuer weitere materielle Verpflichtungen zu verwenden; 3. den Umgang mit bestimmten Personen oder Personengruppen zu unterlassen sowie beslimmte Orte oder Raeumlichkeiten nicht zu besuchen; 4. bestimmte Gegenstaende nicht zu besitzen oder zu verwenden; 5. unbezahlte gemeinnuetzige Arbeit in der Freizeit bis zur Dauer von zehn Arbeitstagen zu verrichten; 6. sich einer fachaerztlichen Behandlung zu unterziehen, wenn dies zur Verhuetung weiterer Rechtsverletzungen notwendig ist; 7. in bestimmten Abstaenden dem Gericht, dem Leiter, dem Kollektiv oder einem bestimmten staatlichen Organ ueber die Erfuellung der ihm auferlegten Pfliditen zu berichten (? 32). (5) Neben der Verurteilung auf Bewaehrung kann gemaess ? 23 Absatz 2 auf Zusatzstrafen, insbesondere auf Geldstrafe, Aufenthaltsbeschraenkung oder Taetigkeitsverbot erkannt werden. 1. Absatz 1 enthaelt das Ziel der Verurteilung auf Bewaehrung. Die Verurteilung auf Bewaehrung ist eine selbstaendige, mit staatlichen Sanktionen ausgestaltete Straf- art ohne Freiheitsentzug, die den Verurteilten zur Bewaehrung und Wiedergutmachung anhalten soll. Seine negativen Einstellungen, die ihn zu seiner kriminellen Verhal-;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 133 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 133) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 133 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 133)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der im Bahre, verstärkt jedoch seit dem, dem Regierungsantritt der Partei Partei werden vor allem von der Ständigen Vertretung der in der wirksamer begegnen zu können, diese Belehrung aktenkundig gemacht werden und sie durch den Verhafteten Unterschrift-lich bestätigen zu lassen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X