Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1987, Seite 131

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Seite 131 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 131); 131 Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vertrag gemäß § 49 AGB in Übereinstimmung mit dem Verurteilten zu schließen. Der Betriebsleiter oder der von ihm Beauftragte haben dafür Sorge zu trägen, daß das Kollektiv über die Ergebnisse der Hauptverhandlung informiert und ihm geholfen wird, Schlußfolgerungen aus der Straftat zu ziehen sowie den Erziehungsprozeß inhaltlich auszugestalten und zu realisieren, selbst Einfluß auf den Verurteilten zu nehmen und ihm bei der Selbsterziehung, seiner Bewährung und Wiedergutmachung zu helfen, die Ursachen und Bedingungen der begangenen Straftat aufzudecken und, soweit sie im Einflußbereich des Verantwortlichen liegen, auf ihre Beseitigung hinzuwirken, leitungsmäßige Schlußfolgerungen aus der begangenen Straftat und der Verurteilung für die Erziehungsarbeit im Bereich und für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu ziehen, insbesondere in den Kollektiven eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen zu entwik-keln, sich mit sachkundigen Werktätigen (z. B. Schöffen, Kollektivvertretern und anderen Werktätigen, die am Strafverfahren mitwirkten) und den gesellschaftlichen Organisationen im Betrieb über die einzuleitenden Maßnahmen , zur Verwirklichung der Verurteilung auf Bewährung zu beraten und bei der Realisierung mit ihnen eng zusammenzuarbeiten, zu kontrollieren, ob die im Betrieb getroffenen Maßnahmen zur Erziehung der Strafrechtsverletzer verwirklicht werden, und das zuständige Gericht über die Ergebnisse der Erziehung des Verurteilten zu informieren (vgl. auch § 342 Abs. 4 StPO), regelmäßig den Stand der Verwirklichung dieser Pflichten einzuschätzen, die gewonnenen Erfahrungen bei der Erziehung der Rechtsverletzer zu verallgemeinern und diese den Werktätigen und ihren Kollektiven (z. B. auf den §32 \ betrieblichen Sicherheitskonferenzen) zur weiteren Gestaltung der gesellschaftlichen Erziehung zu übermitteln (vgl. auch Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. 6. 1974, GBl. I 1974 Nr. 32 S. 313, Abschn. I Ziff. 2). Der Betriebsleiter ist dafür verantwortlich, daß diese Pflichten durchgesetzt ‘werden. Das bedeutet jedoch nicht, daß er sie bis ins einzelne persönlich wahrnehmen muß. Dies ist insbesondere in Großbetrieben nicht möglich. Daher ist im Betrieb festzulegen, welche der Pflichten und Rechte vom Betriebsleiter persönlich, welche von anderen Leitern (Fachdirektoren, Betriebsteilleiter, Abteilungsleiter, Meister, Brigadeleiter) und welche von Funktionalorganen (z. B. Kaderabteilung) zu erfüllen sind. Dabei ist auch zu berücksichtigen, vor welchem Leiter bei Verpflichtungen gemäß § 33 Abs. 4 Ziff. 7 diese Berichterstattung zu erfolgen hat und welcher Leiter Disziplinarmaßnahmen gemäß § 32 Abs. 2 Ziff. 1 und Anträge gemäß § 32 Abs. 2 Ziff. 2 an das Gericht stellen kann. Diese Aufgaben können sowohl in den Funktionsplänen der Leiter, in speziellen Betriebsleiteranweisungen über die Aufgaben zur Erziehung von Rechtsverletzern oder im Rahmen der Betriebsleiteranweisungen zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung festgelegt werden. Die Befugnis, Disziplinarmaßnahmen durch leitende Mitarbeiter anzuwenden, ist in Übereinstimmung mit dem AGB in der betrieblichen Arbeitsordnung zu regeln. 4. Verletzt der Verurteilte bestimmte Bewährungsverpflichtungen, hat der Leiter entsprechende Rechte, seine Verantwortung bei der Erziehung auf Bewährung Verurteilter durchzusetzen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sanktionen zu einem Zeitpunkt angewandt werden müssen, zu dem ein Eingreifen des Gerichts noch nicht erforderlich ist. Die Einleitung selbständiger Sanktionen durch den Leiter ist auf bestimmte Pflichtverletzungen beschränkt. Er hat das Recht, Disziplinarmaßnahmen anzuwenden, wenn ein in seinem Verant-;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1987, Ministerium der Justiz (MdJ), Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), Autorenkollektiv, 5., korrigierte Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1987 (Strafr. DDR Komm. StGB 1987, S. 1-636). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik - GGG - vom 25. März 1982 (GBl. I 1982, Nr. 13, S. 269) und des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985 (GBl. I 1985, Nr. 31, S. 345). Redaktionsschluß 1.6.1983.

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug durchzusetzen und insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der in Zusammenhang mit terroristischen Handlungen durch aktive oder ehemalige Angehörige der gründlich untersucht, alle begünstigenden Bedingungen herausgearbeitet und umgehend ausgeräumt werdenj.

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